Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport | Leitung des Landeskonservatorates für Steiermark des Bundesdenkmalamtes BMWKMS-26-0047
Stellenausschreibung: Leitung des Landeskonservatorates für Steiermark des Bundesdenkmalamtes
- Veröffentlicht auf EVI am 04.05.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 04.05.2026
Leitung des Landeskonservatorates für Steiermark des Bundesdenkmalamtes
Bundesdenkmalamt
Im Landeskonservatorat für Steiermark des Bundesdenkmalamtes ist ab 1.7.2026 die unbefristete Stelle der Leitung (Bewertung: A1/4 bzw. v1/3) in Vollzeit zu besetzen. Dienstort ist Graz.
Das Monatsentgelt beträgt bei Aufnahme in den Bundesdienst für 40 Wochenstunden mindestens € 3.716,00 brutto (14-mal jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile erhöhen.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/4 bzw v1/3
- Dienststelle:
- Bundesdenkmalamt
- Dienstort:
- Graz
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 01. Juni 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.716,00 brutto (14-mal jährlich)
- Referenzcode:
- BMWKMS-26-0047
Aufgaben und Tätigkeiten
Aufgabengebiet und Tätigkeiten:
Denkmalpflege
• Leitende Wahrnehmung der der Abteilung übertragenen Aufgaben der Denkmalpflege, d.h. der wissenschaftlichen Erforschung, Erhaltung und Pflege des Denkmalbestandes im Sinne des Denkmalschutzgesetzes:
• Führung von Veränderungsverfahren inklusive Bescheiderlassung gem. § 5 Denkmalschutzgesetz sofern nicht die Abteilung für Rechtsangelegenheiten zuständig ist
• Beurteilung und fachliche Betreuung der Konzepterstellung bei Konservierungs-, Restaurierungs- und Änderungsvorhaben gem. § 5 Denkmalschutzgesetz
• laufende begleitende Betreuung der Maßnahmendurchführung
• qualitative Kontrolle der Maßnahmen durch Ortstermine und Besprechungen
• Evaluierung von durchgeführten Veränderungen und Restaurierungen
• Mitwirkung an Publikationen sowie an Informations- und Vermittlungsformaten des Bundesdenkmalamtes
• fachliche Beurteilung und Bewertung von Förderungsansuchen
Denkmalschutz
• leitende Wahrnehmung der der Abteilung übertragenen Aufgaben des Denkmalschutzes im Sinne des Denkmalschutzgesetzes:
• Erforschung und Inventarisierung des Bestandes im Bundesland
• fachliche Stellungnahmen in Verfahren gem. Denkmalschutzgesetz und UVP
Führung der Abteilung
• Verwaltung des der Abteilung zur Verfügung stehenden Förderbudgets
• Leitende Verantwortung für alle administrative Belange sowie Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht aller Mitarbeiter:innen der Abteilung
• Kooperation mit den anderen Organisationseinheiten des Bundesdenkmalamtes bei spezifischen Aufgabenstellungen
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
• Voraussetzungen: unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (z.B. österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-Bürger:in)
• die volle Handlungsfähigkeit
• die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
• abgeschlossenes Hochschulstudium der Kunstgeschichte oder der Architektur (möglichst Wahlplan Denkmalpflege)
Von den Bewerber:innen werden erwartet:
• umfassende Kenntnisse des Denkmalschutzgesetzes
• umfassende Kenntnisse des Verfahrensrechts
• umfassende Kenntnisse des österreichischen Denkmalbestandes, mit besonderer Bedeutung auf das Bundesland
• Kenntnisse auf den Gebieten Geschichte, Heimatkunde und Kulturgeschichte
• Kenntnisse und praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Baudenkmalpflege sowie Baupraxis bzw. Baustellenerfahrung
• EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook, Datenbanken)
• Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)
• Führerschein B
• Befähigung zur Befundung der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung von Denkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes
• Koordinations- und Organisationskompetenz
• Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick
• Zuverlässigkeit, Genauigkeit, absolute Vertraulichkeit und guter Umgangston
• umfassende Allgemeinbildung
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Ihre Bewerbung nehmen Sie bis 1. Juni 2026 online über die Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) vor. Bundesinterne Bewerber:innen bitten wir, den internen Teil der Jobbörse der Republik Österreich für ihre Bewerbung zu nutzen. Der Bewerbung sind ein Motivationsschreiben, ein detaillierter, tabellarischer Lebenslauf, ein Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt, ein Nachweis über das abgeschlossene Hochschulstudium der Kunstgeschichte bzw. der Architektur sowie sonstige für die Bewerbung relevante Nachweise anzuschließen.
Das BMWKMS achtet als Arbeitgeber auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber:innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung. Es lädt explizit Menschen, die Diskriminierungserfahrungen haben und/oder sich selbst in einer gesellschaftlich benachteiligten Position erleben, zur Bewerbung ein.
Bei dieser Stelle werden Frauen bei gleicher Eignung vorrangig aufgenommen, da diese bei gleichwertigen Arbeitsplätzen im BMWKMS unterrepräsentiert – weniger als 50% - sind (§§11b und 11c B-GlBG).
Auswahlverfahren:
• Auswertung der Bewerbungsunterlagen
• persönliches Gespräch
Das BMWKMS ist um eine inklusive Bewerbungsmöglichkeit bemüht. Falls Sie besondere Bedürfnisse in Bezug auf Barrierefreiheit haben, ersuchen wir Sie, diese uns unter bewerbung@bmwkms.gv.at mitzuteilen.
Etwaige Kosten (Fahrtspesen etc.) im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren können nicht ersetzt werden.
Der Mindestverdienst beträgt, wenn Sie bereits Beamtin bzw. Beamter sind, unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 € 3.733,10 brutto (14-mal jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 1. Juni 2026
Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie online über die Jobbörse erfolgen, alle Unterlagen hochgeladen wurden und spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sind. Alle anders übermittelten Bewerbungen (z.B. per Post, E-Mail) können nicht berücksichtigt werden.
Kontaktinformation
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Service Center (+43 1 24 242 - 505999) oder per E-Mail helpdesk@jobboerse.gv.at
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