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Bundesministerium für Finanzen | Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter im Bereich Finanzstrafsachen im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) BMF-26-0655

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Hinweis

Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Stellenausschreibung: Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter im Bereich Finanzstrafsachen im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)

Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter im Bereich Finanzstrafsachen im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)

Amt für Betrugsbekämpfung

Die Finanzverwaltung sucht:

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/5 bzw v1/4
Dienststelle:
Amt für Betrugsbekämpfung
Dienstort:
Bundesweit
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
29. Mai 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 4.299,40 (A1/5) bzw. € 5.453,30 (v1/4)
Referenzcode:
BMF-26-0655

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Selbständige und eigenverantwortliche Leitung und Koordination des Fachbereiches; Koordination der Aufgabenzu- bzw. -verteilung im Fachbereich; Selbständige und eigenverantwortliche Fachaufsicht im gesamten Bereich
  • Unterstützung der Bereichsleitung; Kontraktmanagement
  • Qualitätsmanagement, insbesondere eigenverantwortliche Steuerung und Umsetzung aller Qualitätssicherungsmaßnahmen; amtsinterne Audits
  • Veranlassung der Erteilung von Fach- und Rechtsauskünften in besonders schwierigen Fällen von grundsätzlicher Bedeutung; Beschwerdemanagement
  • Unterstützung und Anleitung der Teams bei schwierigen Fällen; Vertretung vor den Gerichten
  • Wissensmanagement; Entwicklung, Durchführung und Betreuung der fachlichen Aus- und Fortbildung im gesamten Bereich; Ausbildungsleitung; Koordination der fachlichen Weiterbildung; für den Bereich: Koordination der Grund- und Funktionsausbildung und Weiterbildung; Koordination des operativen Bildungsmanagements

Erfordernisse

Verpflichtend:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Unbescholtenheit
  • Erfolgreicher Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums oder eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges in den Bereichen Recht und Wirtschaft

Anforderungen und Gewichtung

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Mit der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber bereit, sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen.

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Sie werden darauf hingewiesen, dass die Begutachtungskommission über Sie Referenzen, wie z.B. Ihre Berufserfahrung, Ihre Fähigkeit zur Menschenführung und dgl. einholen kann. Sollten Sie in einem Dienstverhältnis zum Bund stehen, so kann die Begutachtungskommission auch in alle Ihre Personalunterlagen Einsicht nehmen.

Rechtsgrundlage: § 9 Ausschreibungsgesetz (AusG).

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, attraktive und verantwortungsvolle Position mit sicheren Zukunftsperspektiven; weiters erwarten Sie ein eigenständiger Aufgabenbereich,

Weiterbildungsmöglichkeiten und ein angenehmes Betriebsklima.

Sie fühlen sich angesprochen?

Dann schicken Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung (postalisch oder mittels Mail) mit folgenden Unterlagen:

  • Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs und Ihr derzeitiges Aufgabengebiet
  • Gründe, warum Sie sich für die Ausübung der Funktion als geeignet erachten
  • Nachweise der Aus- und Weiterbildungen (in Kopie)
  • Referenzen und Zeugnisse (in Kopie)

Der Bezug richtet sich bei Beamtinnen/Beamten nach der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 5 und beträgt monatlich mindestens brutto 4.299,40 Euro. Bei Vertragsbediensteten richtet sich das Entgelt nach der Bewertungsgruppe v1/4 und beträgt monatlich mindestens brutto 5.453,30 Euro. Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entlohnungsbestandteile.

Kontaktinformation

Bundesministerium für Finanzen

Abteilung I/1 - Grundsatz Personal

Johannesgasse 5, 1010 Wien

Email: post.bewerbung-bmf-i-1@bmf.gv.at

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Finanzen