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Bundesministerium für Bildung | Praxisvolksschule der Pädagogischen Hochschule Wien - Inklusionspädagogik BMB-26-2121

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Hinweis

Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Stellenausschreibung: Praxisvolksschule der Pädagogischen Hochschule Wien - Inklusionspädagogik

Praxisvolksschule der Pädagogischen Hochschule Wien - Inklusionspädagogik

PH Wien

Das Bundesministerium für Bildung lädt Personen zur Bewerbung ein, die Interesse an einer Tätigkeit als Lehrer*in zu den folgenden Konditionen haben.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Pädagogischer Dienst (pD)
Dienststelle:
PH Wien
Dienstort:
PVS, Ettenreichgasse 45b, 1100 Wien
Vertragsart:
Befristet
Befristung:
05.09.2027
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
07.09.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
08. Mai 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.636,40 bei Vollbeschäftigung PD-Schema: s. "Get Your Teacher"
Referenzcode:
BMB-26-2121

Aufgaben und Tätigkeiten

Unterrichtstätigkeit und Erfüllung der sonstigen lehramtlichen Pflichten, insbesondere erzieherische und administrative Aufgabe (§ 51 SchuG).

Erfordernisse

Inklusionspädagogik: 1 Vollzeitstelle, 24 WStd.

Aufgaben und Tätigkeiten:

  • Unterricht an der Praxisvolksschule im Rahmen einer offenen Volksschule bzw. Unterricht an der Praxisvolksschule in dem jeweiligen o.a. Unterrichtsfach
  • Arbeit mit Studierenden im Rahmen der reflektierten Praxis
  • Mitarbeit am standortbezogenen Praxisschulkonzept
  • Mitarbeit an Unterrichts- und Schulentwicklungskonzepten
  • Mitarbeit an Teamentwicklungsprozessen
  • Mitgestaltung des schulischen Alltags einer Praxisschule in Hinblick auf interne und externe Kooperationen

Folgende besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden zusätzlich erwartet:

  • Angebot an unverbindlichen Übungen im Bereich einer offenen Volksschule
  • Hohe soziale Kompetenz und Bereitschaft zur Teamarbeit
  • Gute IKT-Kenntnisse, E-Learning
  • Erfahrung als Lehrer*in im ausgeschriebenen Bereich
  • Vertiefte Kompetenz im Bereich Diversität

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Zur Abgabe einer Online-Bewerbung registrieren Sie sich bitte unter Bewerbung online (bildung.gv.at) (bewerbung.bildung.gv.at/app/portal/#/app/bewo) und erfassen Ihre berufsbiographischen Daten möglichst vollständig in Ihrem Online-Bewerber/innenprofil. Die Veröffentlichung in der Jobbörse dient als Information, Online Bewerbungen sind nur über die angegebene Plattform möglich.

Folgende nützliche Hinweise sind bitte für Sie zu beachten:

Was ist jedenfalls für die Abgabe der Bewerbung vorzubereiten?

1. Nachweis der österr. Staatsbürgerschaft (in Form des Staatsbürgerschaftsnachweises oder eines österr. Reisepasses oder eines österr. Personalausweises) bzw. Nachweis des unbeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt.

2. Zeugnisse über die absolvierte Ausbildung: Nachweise der Studienabschlüsse, Reife- und/oder Diplomprüfungszeugnisse, Lehrbefähigungs- und Staatsprüfungszeugnisse, Gesellen- und Meisterprüfungszeugnisse.

3. Zeugnisse über bereits erfolgte Berufserfahrungen als Lehrperson, Praktika oder Berufspraxis für Quereinsteigende.

4. Nachweise für selbständig oder freiberuflich ausgeübte Tätigkeit.

5. Lebenslauf.

Hinweis für Quereinsteigende im Bereich der Mittelschulen: Wenn Sie eine Verwendung in einem allgemein bildenden Unterrichtsgegenstand anstreben, müssen Sie eine Zertifizierung durch die Zertifizierungskommission nachweisen. Haben Sie noch keinen Nachweis erhalten, so dürfen Sie vorläufig am Auswahlverfahren teilnehmen. Bitte denke Sie daran, rechtzeitig das Zertifizierungsverfahren zu absolvieren, da Sie spätestens bis zum Auswahlverfahren für Ihre Bewerbung den von der Zertifizierungskommission ausgestellten Nachweis über Ihre pädagogische Eignung für den Lehrberuf vorlegen müssen.

Hinweis für Zeugnisse aus dem EU-/EWR-Ausland: Ein Anerkennungsverfahren ist notwendig. Dazu übermitteln Sie bitte alle für die Beurteilung notwendigen Nachweise (Studienbücher, Studienerfolgsnachweise, Semesterzeugnisse usw.) in beglaubigter Kopie und gegebenenfalls übersetzt.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.

Wo ist die Bewerbung abzugeben und an wen ist die Bewerbung zu richten?

Ihre Bewerbung erfolgt online bis zum 08.05.2026 (Hauptausschreibung) über das Bewerbungsportal bewerbung.bildung.gv.at/. Sie ist an die jeweilige Pädagogische

Hochschule/Praxisschule zu richten, die Ihnen auch gerne für nähere Auskünfte zur Verfügung steht.

Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerber um Stellen für Religion sind im Wege der zuständigen kirchlichen Oberbehörde einzubringen.

Was ist noch bis zum Beginn des Schuljahres zu tun?

Ihre Bewerbung war erfolgreich und Sie wurden als Lehrkraft auf Vorschlag der Pädagogischen Hochschule vom BMB ausgewählt? Gratulation! Jetzt sind es nur mehr ein paar Schritte bis zu Ihrem Einsatz in der Klasse. Dafür werden Sie aber nochmals speziell in den Einführungslehrveranstaltungen der Pädagogischen Hochschulen über die Strukturen und Rechtsgrundlagen des Schulwesens sowie die Methoden zur Durchführung und Auswertung von Unterricht vorbereitet. Die Absolvierung dieser Veranstaltungen ist für das Wirksamwerden Ihres Dienstvertrags Voraussetzung. Wenn Sie ein abgeschlossenes Lehramtsstudium nachweisen können oder bereits mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte im Lehramtsstudium erworben haben, dann besuchen Sie die fünftägige, andernfalls eine zehntägige Einführungslehrveranstaltung an Ihrer Pädagogischen Hochschule. Die Lehrveranstaltungen werden in den beiden letzten Wochen der Hauptferien stattfinden. Für diese Zeit sind Sie auch versichert, denn mit dem Beginn der Lehrveranstaltungswoche beginnt ein der Vollversicherungspflicht unterliegendes Dienstverhältnis, das den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ausschließt.

Hinweis: Die Verpflichtung zum Lehrveranstaltungsbesuch gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die eine mindestens einjährige Lehrpraxis im Ausmaß einer Vollbeschäftigung oder einer Teilbeschäftigung von mindestens 25% an einer Schule oder an mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen.

Außerdem möchten wir Sie noch auf folgende Modalitäten des Auswahlverfahrens hinweisen, die sowohl einen erfolgreichen Unterricht als auch eine zufriedenstellende Berufsperspektive für Lehrerinnen und Lehrer unterstützen:

Für alle Stellen werden in erster Linie Bewerberinnen und Bewerber mit voller Lehrbefähigung gesucht. Andere Bewerberinnen und Bewerber (z. B. weil Sie sich noch im laufenden Studium befinden) werden dann berücksichtigt, wenn keine geeigneten voll lehrbefähigten Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. Wenn Sie (noch) nicht die Regelerfordernisse erfüllen, sind Sie dennoch herzlich zur Bewerbung eingeladen!

Wie hoch ist das Entgelt bei einer Beschäftigung? Das Entgelt beträgt bei einer Vollbeschäftigung im PD-Schema 3.636,40€ bzw. in der Entlohnungsgruppe l1 mindestens 3.475,60 € und in der Entlohnungsgruppe l2 mindestens 2.685,00 €. Ihre individuelle vertragliche und entgeltmäßige Einstufung richtet sich nach der Verwendung, den schulischen und beruflichen Qualifikationen sowie Ihrer bisherigen Berufslaufbahn (Vordienstzeiten).

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung