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Bundesministerium für Landesverteidigung | Kommandantin oder Kommandant der Führungsunterstützungsschule (FüUS) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) BMLV-26-1329

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Stellenausschreibung: Kommandantin oder Kommandant der Führungsunterstützungsschule (FüUS) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)

Kommandantin oder Kommandant der Führungsunterstützungsschule (FüUS) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)

BM f. Landesverteidigung

Gemäß § 3 Z 12 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Funktion der Kommandantin oder des Kommandanten der Führungsunterstützungsschule (FüUS) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/3). Der vorgesehene Dienstort ist WIEN.

Der Monatsbezug (M BO 1/3) beträgt mindestens € 3.706,60 brutto und erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
M BO 1/3
Dienststelle:
BM f. Landesverteidigung
Dienstort:
WIEN
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
29. Mai 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
mindestens € 3.706,60 brutto
Referenzcode:
BMLV-26-1329

Aufgaben und Tätigkeiten

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Führung der Führungsunterstützungsschule

- Wahrnehmung der Aufgaben des Dienststellenleiters

- Durchführung der Dienst- und Fachaufsicht über die Institute und Abteilungen der FüUS

- Sicherstellung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft der FüUS im Rahmen der Kommandantenverantwortung

- Wahrnehmung der Aufgaben des Disziplinarvorgesetzen

- Vorgabenerteilung zur Planung und Koordinierung der Mitarbeiterentwicklung

- Sicherstellung der qualifizierten Kaderausbildung aller Personengruppen der IKT-, Cyber- und EloKa-Truppe und der Einbringung der fachspezifischen Ausbildungsinhalte an anderen Akademien und Schulen des ÖBH

- Sicherstellung des Entwickelns und Einbringens der waffengattungsspezifischen Ausbildungsinhalte an der FüUS sowie den anderen Akademien und Schulen des ÖBH

- Durchführung der Lehrtätigkeit in der höheren Offiziersausbildung an der FüUS und an anderen höheren Bildungseinrichtungen des ÖBH

- Sicherstellung der Entwicklung, Forschung und Vorschriftenerstellung im erlassmäßig festgelegten Rahmen der IKT-, Cyber- und EloKa-Truppe

- Weiterentwicklung der FüUS in materieller, personeller und infrastruktureller Hinsicht

- Mitwirkung bei der Erstellung von Vorgaben des Ressorts für die Weiterentwicklung der Cyber-, EloKa- und IKT-Truppe

- Fachbezogene Mitwirkung beim Abgleich der Nachhaltigkeitsperspektive mit militärstrategischen Vorgaben, Trendszenarios und Entwicklungen im Wirkungsverbund

- Erstellung von Beiträgen zu Innovationspapieren für nachhaltige Entwicklungsoptionen in Zusammenarbeit mit anderen Waffengattungen

- Veranlassung der Umsetzung der Ergebnisse aus gewonnenen Erfahrungen der Ausbildung, insbesondere solchen Ergebnissen, die in Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften gewonnen wurden

- Vertretung der FüUS gegenüber in- und ausländischen, zivilen und militärischen Ausbildungs- und Forschungsstätten und gegenüber der Öffentlichkeit

- Vorsitzender und Prüfer im Rahmen von Prüfungskommissionen.

Erfordernisse

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung

a) im Generalstabsdienst oder

b) in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979

oder

das Bestehen eines sonstigen Bundesdienstverhältnisses und das Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Z 12.13a der Anlage 1 zum BDG 1979 für eine Überstellung in die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung in einer Funktion der Höheren Militärischen Führung.

2. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabengebieten einschließlich der Rechtsvorschriften und Richtlinien, (20 %)

b) eine 10-jährige Vorverwendung im Bereich Cyber/Elektronische Kampfführung/Führungsunterstützung/Informations- und Kommunikationstechnologie mit mehrjährigen, facheinschlägigen Kommandanten- und Leitungsverwendungen auf Ebene FüU-Einheit, FüU-Verband oder ebenenadäquaten facheinschlägigen Verwendung auf Ebene großer Verband bzw. auf der operativen Führungsebene, (15 %)

c) erweiterte Kenntnisse im Bereich der Verfahren auf militärstrategischer, operativer, taktischer und gefechtstechnischer Ebene sowie der Streitkräfteplanung, (15 %)

d) Kenntnisse des Ausbildungswesens, der Wehrpädagogik, des Vorschriftenwesens sowie der Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung, (10 %)

e) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)

f) Disziplin und Pflichtgefühl, Erfolgswille, Gleichstellungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, ganzheitliches Denken, zielorientiertes Führen, Belastbarkeit, ergebnisorientiertes Handeln, Konfliktlösungsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, (10 %)

g) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und Planungswerkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechniken und fachspezifische IT-Kenntnisse, (10 %)

h) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, (5 %)

i) körperliche Leistungsfähigkeit gemäß DVBH-Körperausbildung 2019 (Militärspezifischer Test-MST, Mindestprofil C bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition – LPrAKond). (5 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:

- ein möglichst vielfältiges Verwendungsspektrum mit unterschiedlichen Funktionen in Stabs- und Linienverwendungen,

- Auslandserfahrungen (z.B. internationale Stabsverwendung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften sowie inter- und multinationalen Institutionen bzw. Erfahrung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, verwendungsrelevante Ausbildung im Ausland.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse in Englisch ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung) vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.

Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Jedenfalls vorzulegen sind jene Nachweise, die für eine Beurteilung im Hinblick auf die Überstellung oder Aufnahme in ein konkretes Dienstverhältnis erforderlich sind.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über

Veröffentlichungen auf der Internethomepage

www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung

2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.

2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 29. Mai 2026 eingelangt sein.

Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen.

Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Landesverteidigung

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