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Bundesministerium für Bildung | Freizeitpädagog:in BMB-26-1627

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Stellenausschreibung: Freizeitpädagog:in

Freizeitpädagog:in

BRG Keplerstraße Graz

Es wird mitgeteilt, dass im Verwaltungsbereich der Bildungsdirektion für Steiermark nachstehend angeführte Planstelle zur Besetzung gelangt.

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 20 Wochenstunden.

Das Monatsentgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
v3/5
Dienststelle:
BRG Keplerstraße Graz
Dienstort:
Keplerstraße 1, 8020 Graz
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Teilzeit
Beginn der Tätigkeit:
14.09.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
28. April 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 1.326,85 (v3/5-50%, Einstiegsstufe - 1. Entlohnungsstufe)
Referenzcode:
BMB-26-1627

Aufgaben und Tätigkeiten

Angebote sinnvoller Freizeitgestaltung für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung. Die nachhaltige Vermittlung einer sinnvollen pädagogischen Freizeitgestaltung (sportlich, musikalisch, künstlerisch und kreativ).

Betreuung von Schülerinnen und Schülern:

• In der Freizeit inkl. Mittagsverpflegung; die Mittagsaufsicht umfasst gegebenenfalls auch die Aufsichtsführung über die nur zur Einnahme des Mittagessens (nicht jedoch zur nachfolgenden Nachmittagsbetreuung) angemeldeten Schülerinnen/Schüler

• Aufsichtsführung über Schülerinnen/Schüler außerhalb des Unterrichts

• Aufsichtsführung im Rahmen der Frühaufsicht

• Aufsichtsführung über Schülerinnen/Schüler, die von einem Unterrichtsgegenstand abgemeldet sind (z.B. Religion)

Koordination:

• Teilnahme an Konferenzen auf Anordnung der Schulleitung

• Begleitung von Ausflügen und Exkursionen als zusätzliche Aufsichtsperson

• Kontakt, Kooperation und Information gegenüber Erziehungsberechtigten

• Mithilfe bei der Betreuung der Lehrmittelsammlung, der Turnsäle und der Sportplätze

• Abstimmung der Arbeit mit den übrigen in der schulischen Tagesbetreuung eingesetzten Personen

• Mitarbeit am pädagogischen Konzept der ganztägigen Schule

Administration:

• Mitarbeit bei der Durchführung und Abrechnung von Veranstaltungen

• Verwaltungstätigkeiten z.B. Führen von Anwesenheitslisten, Kontaktaufnahme mit Behörden

• Mithilfe bei der Betreuung der Schulbibliothek

• Mithilfe bei der Betreuung der Lehrmittelsammlung, der Turnsäle und der Sportplätze

• Unterstützung der Leitung der Tagesbetreuung, insbesondere bei der Erstellung des pädagogischen Konzepts

Erfordernisse

die österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleich zu haltende Staatsbürgerschaft gemäß § 1 Ausschreibungsgesetz 1989

• die volle Handlungsfähigkeit

• die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind

• Unbescholtenheit

• Bereitschaft zur Fortbildung

• abgeschlossene Ausbildung zum/zur akademischen Freizeitpädagogen/Freizeitpädagogin (an einer Pädagogischen Hochschule) mit dem Abschlusszertifikat "Akademischer Freizeitpädagoge/Akademische Freizeitpädagogin" oder eine andere gleichwertige pädagogische Ausbildung

• erforderliche Stimm- und Sprechleistung

• soziale Kompetenz

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl (GZ.:IIFe13/0016 - 2026) längstens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die Bildungsdirektion für Steiermark, Körblergasse 23, 8011 Graz zu richten.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der Bildungsdirektion für Steiermark einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt). Verspätet eingebrachte und unvollständige Bewerbungen können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.

Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen.

Im Sinne des § 36 Absatz 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 besteht kein Anspruch auf Abgeltung eventuell entstehender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Personenbezogenen Daten, die im Zuge der Bewerbung bekannt geben werden, werden durch die Bildungsdirektion für Steiermark zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzerklärung der Bildungsdirektion für Steiermark unter www.bildung-stmk.gv.at verwiesen.

Kontaktinformation

ADir. RgR Martina Ceru-Eibinger

Bildungsdirektion für Steiermark

8011 Graz, Körblergasse 23

Tel: 05 0248 345/138

E-Mail: martina.ceru-eibinger@bildung-stmk.gv.at

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Bildung

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