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Bundesministerium für Inneres | LPD OÖ, Leiter*in des Büro Rechtsangelegenheiten (B 1) und Stellvertreter*in der Leiterin des Geschäftsbereiches B, A 1/5 bzw. v 1/4, AplNr 70307440 BMI-26-1027

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Stellenausschreibung: LPD OÖ, Leiter*in des Büro Rechtsangelegenheiten (B 1) und Stellvertreter*in der Leiterin des Geschäftsbereiches B, A 1/5 bzw. v 1/4, AplNr 70307440

LPD OÖ, Leiter*in des Büro Rechtsangelegenheiten (B 1) und Stellvertreter*in der Leiterin des Geschäftsbereiches B, A 1/5 bzw. v 1/4, AplNr 70307440

Landespolizeidirektion Oberösterreich

Gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989 idgF, gelangt nachstehend freie Funktion im Bereich der Landespolizeidirektion Oberösterreich zur Ausschreibung:

Leiter/Leiterin des Büro Rechtsangelegenheiten (B 1)

und Stellvertreter/Stellvertreterin des Leiters

des Geschäftsbereiches B

(Arbeitsplatzwertigkeit A 1/5 bzw. v 1/4)

Der Monatsbezug ab dem 01.01.2025 beträgt in der Verwendungsgruppe A 1, Funktions-

gruppe 5, mindestens brutto EUR 4.299,40 bzw. das Monatsentgelt bei Vertragsbediensteten in der Entlohnungsgruppe v 1 (§ 71 VBG), Bewertungsgruppe v 1/4, mindestens brutto

EUR 3.716,-.

Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/5 bzw v1/4
Dienststelle:
Landespolizeidirektion Oberösterreich
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
15. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
brutto 4.299,40 (A 1/5) bzw. brutto 3.716,00 (v 1/4)
Referenzcode:
BMI-26-1027

Aufgaben und Tätigkeiten

Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Aufgaben und Tätigkeiten zu:

• Unterstützung des Landespolizeidirektors und seiner Stellvertreter bei sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten

• Juristische Servicierung der Org.Einheiten der LPD

• Sicherstellung der Umsetzung der vom BM.I und vom Landespolizeidirektor vorgegebenen Ziele

• Umfassende Vertretung des Leiters des Geschäftsbereiches B.

Führung nachstehender Berufungsverfahren:

• gegen sicherheitspolizeiliche Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden;

• gegen sicherheitspolizeiliche Bescheide der Landespolizeidirektion in erster Instanz im Gebiet einer Gemeinde;

• gegen Bescheide des Bürgermeisters als Fundbehörde;

• gegen waffenrechtliche Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion in erster Instanz im Gebiet einer Gemeinde;

• gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden und gegen Bescheide der Landespolizeidirektion in erster Instanz im Gebiet einer Gemeinde in Verfahren gem. §§ 22-28 Sprengmittelgesetz (Ausstellung oder Entziehung von Schießmittelscheinen, Sprengmittelscheinen, Genehmigung der Bestellung des Beauftragten für Schieß- und Sprengmittel, 5-jährige Überprüfung der Verlässlichkeit);

• gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden und gegen Bescheide der Landespolizeidirektion in erster Instanz im Gebiet einer Gemeinde in pyrotechnischen Angelegenheiten;

• gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden in Pass- und Meldeangelegenheiten;

• gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden und gegen Bescheide der Landespolizeidirektion in erster Instanz im Gebiet einer Gemeinde in Vereinsangelegenheiten:

1. in Devolutionsanträge in den jeweiligen Materiengesetzen;

2. gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden und gegen Bescheide der Landespolizeidirektion in erster Instanz im Gebiet einer Gemeinde in fremdenpolizeilichen Angelegenheiten:

a. Versagung und Entziehung von fremdenrechtlichen Dokumenten;

b. Berufung gegen das gelindere Mittel;

c. Berufung gegen Kostenbescheide nach § 113 Abs. 1 FPG;

• Berufungen gemäß § 9 Abs. 3 LSG;

• Berufungen bei bescheidmäßiger Untersagung von Versammlungen.

• Wahrnehmung der Zuständigkeit nach § 4 Abs. 2 AVG (= Zuständigkeits¬über¬gang, wenn mehrere Behörden erster Instanz zuständig sind und kein Einvernehmen hergestellt werden kann bzw. § 17 VersG);

• Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Besorgung der übertragenen Aufgaben und für den gesamten Dienstbetrieb im Sinne eines modernen, zeitgemäßen Verwaltungsmanagements.

Vertretung des Leiters des Geschäftsbereiches B und juristische Servicierung der Fachabteilung der LPD

Erfordernisse

• ein bestehendes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in ein solches;

• der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft;

• die volle Handlungsfähigkeit;

• die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind;

• Ernennungs-/Anstellungserfordernisse für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A1/v1 gemäß Z 1.12 der Anlage zum BDG 1979 idgF durch den Abschluss eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften;

• eine unbeanstandete dienstliche Laufbahn;

• Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991,

BGBl. 566/1991 idgF, zu unterziehen.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und Laufbahndatenblatt

im Dienstweg zu richten an:

Landespolizeidirektion Oberösterreich

z.H. des Leiters der Personalabteilung

4020 Linz, Gruberstraße 35

Die Bewerbung gilt als fristgerecht, wenn sie bis spätestens Montag 15.06.2026 bei der angeführten Stelle eingelangt ist.

Dem Bewerber/der Bewerberin erwächst durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches kein Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm/ihr angestrebten Funktion.

Gemäß § 6 Abs. 1 AusG 1989 haben die Bewerber/Bewerberinnen in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Weiters wird gemäß § 5 Abs. 2a des AusG 1989 darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Gemäß § 5 Abs. 2b AusG 1989 sowie § 7 Abs. 3 iVm §§ 11b und 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, BGBl. Nr. 100/1993 idgF, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebene Funktion besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieser Funktion besonders berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist allen in Betracht kommenden Bediensteten (auch denen, welche durch Urlaub, Krankheit, Karenz, udgl abwesend sind) umgehend zur Kenntnis zu bringen.

Kontaktinformation

Personalabteilung, FB 2 - Personalzuweisung und Fortbildung

Helmut RAMMERSTORFER, GrInsp

Sachbearbeiter

helmut.rammerstorfer@polizei.gv.at

+43 59133 40-5203

Gruberstraße 35, 4020 Linz

Anhänge zur Veröffentlichung

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