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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) BMASGPK-26-0187

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Stellenausschreibung: Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)

Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)

BASB Landesstelle Stmk

Gemäß § 3 Z 5 lit. b des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) ausgeschrieben. Diese Funktion ist der Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A1 zugeordnet.

Der Monatsbezug beträgt mindestens:

  • € 4.653,70 brutto (A1/6)
  • € 3.838,60 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
  • € 6.276,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)
Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/6 bzw v1/4
Dienststelle:
BASB Landesstelle Stmk
Dienstort:
Graz
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
08. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.838,60 brutto (siehe obige Erklärung)
Referenzcode:
BMASGPK-26-0187

Aufgaben und Tätigkeiten

1. Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Landesstelle Steiermark, der folgende

Aufgaben obliegen:

  • für ganz Österreich: Pflegekarenzgeld, Familienhospizkarenz und Kinder-Reha (BPGG), § 29b StVO Ausstellung von Parkausweis-Duplikaten; Reisekostenersatz; Verrechnung von 24h-Förderungen mit den EU-Mitgliedstaaten
  • für Steiermark: Vollziehung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG); des Bundesbehindertengesetzes (BBG); Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG); Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes (AGG); des Tabakmonopolgesetzes (die Besetzungskommission betreffend); Ausbildungspflichtgesetzes (APflG); Bundespflegegeldgesetzes (BPGG); Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG); § 29b StVO (Ausstellung von Parkausweisen), Verbrechensopfergesetz (VOG), Heimopfergesetz (HOG) Front-office Bereich

2. Koordinierung der Maßnahmen der Landesstelle Steiermark mit Tätigkeiten der Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen, Sozialpartner:innen, Bildungsdirektion und sonstiger Einrichtungen; regionale Umsetzung der Positionierung des Sozialministeriumservice als zentrale Anlaufstelle und Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderungen (Wahrnehmung der Koordinationskompetenz im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)

3. Eigenständige Planung und Umsetzung von regionalen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen einschließlich des eigenverantwortlichen Abschlusses entsprechender Verträge auf Basis der strategischen Vorgaben der Zentralstelle

4. Führung der laufenden Geschäfte, insbesondere Planung, Organisation und Koordination aller durch die Landesstelle zu setzenden Maßnahmen

5. Vertretung der Landesstelle nach außen

Mitwirkung im Rahmen institutionsübergreifender Veranstaltungen im Bundesland Steiermark (zum Beispiel Landesgremium für Bildungs- und Berufsorientierung Steiermark) bzw. in der Erarbeitung gemeinsamer arbeitsmarktpolitischer Strategien mit den relevanten Stakeholdern im Bundesland

6. Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb von Integrativen Betrieben

7. Umsetzung von Bundeszielen in Zusammenarbeit mit Stabsabteilung und Support des Sozialministeriumservice

Erfordernisse

Verpflichtende Erfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
  • Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbediensteten- gesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
  • Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gem. Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979.

Erwünschte weitere Qualifikationen:

  • Führungserfahrung;
  • Projektleitungserfahrung;
  • Fremdsprachenkenntnisse: gute Englischkenntnisse;
  • Absolvierte Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen;
  • Führungs-, Teambuildings- und Managementkompetenz.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht.

Die im Folgenden angeführten Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:

Anforderungen

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls beizubringen:

  • Bewerbungsgesuch
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Nachweis für den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Nachweis über das unter den verpflichtenden Erfordernissen genannte, abgeschlossene und einschlägige Hochschulstudium
  • Bekanntgabe von Fremdsprachenkenntnissen
  • Eignungsgründe untergliedert in die Kategorien „Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“ und „sozialkommunikative Kompetenzen“; Schreiben zu „konzeptiven Leitvorstellungen“ für die Aufgabenerfüllung; schriftliches Konzept zur beabsichtigten Umsetzung von Frauenförderung und Gleichbehandlung;

Weitere Zeugnisse über akademische Abschlüsse, Dienst- und Fortbildungen etc. können gerne beigelegt werden.

Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO: www.sozialministerium.gv.at/ministerium/karriere.html

Bewerber:innen, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Ressortleitung als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I, einzubringen. Die E-Mail-Adresse für Bewerbungen lautet: ia3@sozialministerium.gv.at.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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