Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) BMASGPK-26-0187
Stellenausschreibung: Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)
- Veröffentlicht auf EVI am 06.05.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 06.05.2026
Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)
BASB Landesstelle Stmk
Gemäß § 3 Z 5 lit. b des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Landesstelle Steiermark des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) ausgeschrieben. Diese Funktion ist der Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A1 zugeordnet.
Der Monatsbezug beträgt mindestens:
- € 4.653,70 brutto (A1/6)
- € 3.838,60 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
- € 6.276,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/6 bzw v1/4
- Dienststelle:
- BASB Landesstelle Stmk
- Dienstort:
- Graz
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 08. Juni 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 3.838,60 brutto (siehe obige Erklärung)
- Referenzcode:
- BMASGPK-26-0187
Aufgaben und Tätigkeiten
1. Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Landesstelle Steiermark, der folgende
Aufgaben obliegen:
- für ganz Österreich: Pflegekarenzgeld, Familienhospizkarenz und Kinder-Reha (BPGG), § 29b StVO Ausstellung von Parkausweis-Duplikaten; Reisekostenersatz; Verrechnung von 24h-Förderungen mit den EU-Mitgliedstaaten
- für Steiermark: Vollziehung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG); des Bundesbehindertengesetzes (BBG); Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG); Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes (AGG); des Tabakmonopolgesetzes (die Besetzungskommission betreffend); Ausbildungspflichtgesetzes (APflG); Bundespflegegeldgesetzes (BPGG); Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG); § 29b StVO (Ausstellung von Parkausweisen), Verbrechensopfergesetz (VOG), Heimopfergesetz (HOG) Front-office Bereich
2. Koordinierung der Maßnahmen der Landesstelle Steiermark mit Tätigkeiten der Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen, Sozialpartner:innen, Bildungsdirektion und sonstiger Einrichtungen; regionale Umsetzung der Positionierung des Sozialministeriumservice als zentrale Anlaufstelle und Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderungen (Wahrnehmung der Koordinationskompetenz im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
3. Eigenständige Planung und Umsetzung von regionalen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen einschließlich des eigenverantwortlichen Abschlusses entsprechender Verträge auf Basis der strategischen Vorgaben der Zentralstelle
4. Führung der laufenden Geschäfte, insbesondere Planung, Organisation und Koordination aller durch die Landesstelle zu setzenden Maßnahmen
5. Vertretung der Landesstelle nach außen
Mitwirkung im Rahmen institutionsübergreifender Veranstaltungen im Bundesland Steiermark (zum Beispiel Landesgremium für Bildungs- und Berufsorientierung Steiermark) bzw. in der Erarbeitung gemeinsamer arbeitsmarktpolitischer Strategien mit den relevanten Stakeholdern im Bundesland
6. Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb von Integrativen Betrieben
7. Umsetzung von Bundeszielen in Zusammenarbeit mit Stabsabteilung und Support des Sozialministeriumservice
Erfordernisse
Verpflichtende Erfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
- Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 3 des Vertragsbediensteten- gesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
- Eine der Verwendung auf dem Arbeitsplatz entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gem. Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979.
Erwünschte weitere Qualifikationen:
- Führungserfahrung;
- Projektleitungserfahrung;
- Fremdsprachenkenntnisse: gute Englischkenntnisse;
- Absolvierte Ausbildungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung von Managementkompetenzen;
- Führungs-, Teambuildings- und Managementkompetenz.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion wirksam werden soll, erwünscht.
Die im Folgenden angeführten Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:
Anforderungen
- Kenntnisse/Erfahrungen
Kenntnisse und Erfahrung in jenen Aufgabengebieten, die in die Zuständigkeit der
Landesstelle fallen: insbesondere ausgeprägte Kenntnisse in den Rechtsgebieten des
Aufgabenbereichs sowie umfassende Kenntnisse arbeits-, sozialversicherungs- und
verwaltungsrechtlicher Bestimmungen; besondere Erfahrung mit der Steuerung des Einsatzes der Geldmittel aus Budget und Fonds im Sinne des zu fördernden Klient:innenkreises.
- Managementkompetenzen
Organisations- und Koordinationsfähigkeit, analytisches Denken, Zielorientiertheit,
Entscheidungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick; Durchsetzungs- und
Repräsentationsvermögen; besondere Fähigkeiten zur Koordinierung verschiedenster
Stakeholder (z.B. im Rahmen der Vollziehung des Ausbildungspflichtgesetzes und des Arbeit und-Gesundheit-Gesetzes) sowie der Abteilungen und Mitarbeiter:innen der Landesstelle Steiermark.
- Sozial-kommunikative Kompetenzen
Besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit und soziale Kompetenz; besondere Fähigkeiten zur Vernetzung und Kooperation mit externen Partner:innen und Kooperant:innen.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls beizubringen:
- Bewerbungsgesuch
- tabellarischer Lebenslauf
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Nachweis für den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Nachweis über das unter den verpflichtenden Erfordernissen genannte, abgeschlossene und einschlägige Hochschulstudium
- Bekanntgabe von Fremdsprachenkenntnissen
- Eignungsgründe untergliedert in die Kategorien „Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“ und „sozialkommunikative Kompetenzen“; Schreiben zu „konzeptiven Leitvorstellungen“ für die Aufgabenerfüllung; schriftliches Konzept zur beabsichtigten Umsetzung von Frauenförderung und Gleichbehandlung;
Weitere Zeugnisse über akademische Abschlüsse, Dienst- und Fortbildungen etc. können gerne beigelegt werden.
Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO: www.sozialministerium.gv.at/ministerium/karriere.html
Bewerber:innen, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerber:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient der Ressortleitung als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I, einzubringen. Die E-Mail-Adresse für Bewerbungen lautet: ia3@sozialministerium.gv.at.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
- ia3@sozialministerium.gv.at
- GLin Mag.a Monika Kremser/ 01 71100-865530
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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