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Bundesministerium für Justiz | Ersatzkraft stellvertretende:r Abteilungsleiter:in - Datenschutzbehörde BMJ-26-0770

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Stellenausschreibung: Ersatzkraft stellvertretende:r Abteilungsleiter:in - Datenschutzbehörde

Ersatzkraft stellvertretende:r Abteilungsleiter:in - Datenschutzbehörde

Datenschutzbehörde

In der Abteilung I (Präsidium) der Datenschutzbehörde ist die befristete Aufnahme einer juristischen Referentin bzw. eines juristischen Referenten in der Funktion „stellvertretende:r Abteilungsleiter:in“ (A1/3 bzw. v1/3) als Ersatzkraft während einer Karenz mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/3 bzw v1/3
Dienststelle:
Datenschutzbehörde
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Befristet
Befristung:
bis zur Rückkehr der zu vertretenden Person (voraussichtlich Ende Juli 2027)
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.08.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
19. April 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A1/3 € 3.706,60 bzw. v1/3 € 3.716,--
Referenzcode:
BMJ-26-0770

Aufgaben und Tätigkeiten

Der Aufgabenbereich der:des stellvertretenden Abteilungsleiter:in der Abteilung I (Präsidium) umfasst im Wesentlichen die Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Gewährleistung der Vollziehung der Angelegenheiten der Präsidialabteilung, insbesondere der:

• Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten, inkl. der Sicherstellung der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter:innen (insb. in Rahmen der Grundausbildung)

• Aufgaben der haushaltsführenden Stelle sowie der Wirtschaftsstelle

• allgemeinen Protokollangelegenheiten und Gewährleistung einer einheitlichen externen und internen Kommunikation, Aufsicht hinsichtlich der Beantwortung von Rechtsauskünften

und die Bearbeitung von Sicherheitsverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO

• Bearbeitung von Informationsbegehren nach § 7 IFG, welche an die Datenschutzbehörde als informationspflichtiges Organ gerichtet wurden

• Bearbeitung von Betroffenenanträgen nach dem 3. Kapitel der DSGVO, welche an die Datenschutzbehörde als datenschutzrechtlich Verantwortliche gerichtet wurden

• Erarbeitung von Stellungnahmen in Gesetzesbegutachtungsverfahren

• Aufsicht über das Evidenzbüro und über die Kanzlei

• Durchführung von datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren als Behörde 1. Instanz

Erfordernisse

• Österreichische Staatsbürgerschaft

• Abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften

• Abgeschlossene Grundausbildung A1 (oder Bereitschaft diese zu absolvieren)

• Umfassende Kenntnisse des Dienst-, Besoldungs- und Organisationsrechts, des Vergabe-, Haushalts- und Vertragsrechts

• Gute Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht

• Kenntnisse der Organisationsstruktur des Bundes und der Datenschutzbehörde

• Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzrechts (Berufserfahrung und/oder universitäre Spezialisierung erwünscht)

• Umfassende Kenntnisse des europäischen Rechtssystems sowie der Organe und Institutionen der Europäischen Union

• Umfassende Kenntnisse des Informationsfreiheitsgesetzes

• Kommunikationsstärke sowie hervorragende und präzise Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift

• Ausgezeichnete Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift

• Fähigkeit zu analytischem und vernetztem Denken und Handeln; konsequente Zielverfolgung, ausgeprägte Organisations- und Koordinierungsfähigkeit; Initiative und

Entscheidungskraft; Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.

• Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere ausgeprägte Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Verantwortungsbewusstsein

und absolute Verlässlichkeit; repräsentatives Auftreten und Überzeugungskraft; Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit

• Hohe Einsatzbereitschaft (Bereitschaft zur Weiterbildung, zur Erbringung von Mehrdienstleistungen, zu Dienstreisen)

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug (A1/3) bzw. das Monatsentgelt (v1/3) betragen derzeit mindestens A1/3 € 3.706,60 bzw. v1/3 € 3.716,-- (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe). Diese erhöhen sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Gemäß § 20 Abs. 1a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind.

Schriftliche Bewerbungen haben unter Anführung der Gründe, die sie für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich über die Online-Applikation der Jobbörse der Republik zu erfolgen. Der Bewerbung ist neben den erforderlichen Nachweisen der Aufnahmevoraussetzungen ein aktueller Lebenslauf inkl. Lichtbild und Zeugniskopien anzuschließen. Nur auf diesem Wege rechtzeitig eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Im Falle eines bereits aufrechten Dienstverhältnisses zum Bund ist bei der "Suche nach Stellen bundesintern“ über die "Stichwortsuche" der Referenzcode: BMJ-26-0769 für die Bewerbung auszuwählen.

Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Die in einer Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden von der Datenschutzbehörde zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der diese begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Kontaktinformation

Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Rufnummer +43 1 52152 (Dw: 2566 oder 2593) gerne beantwortet.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

Diese Stelle auf:

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