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Bundesministerium für Justiz | Kanzleikraft - Datenschutzbehörde BMJ-26-0735

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Stellenausschreibung: Kanzleikraft - Datenschutzbehörde

Kanzleikraft - Datenschutzbehörde

Datenschutzbehörde

Bei der Datenschutzbehörde gelangt gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989

die Funktion „Kanzleikraft“ (A3/3 bzw. v3/3) vorerst befristet zur Besetzung.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A3 bzw v3
Dienststelle:
Datenschutzbehörde
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Befristet/Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
13. April 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A3/3 € 2.472,50 bzw. v3/3 € 2.568,90
Referenzcode:
BMJ-26-0735

Aufgaben und Tätigkeiten

• Übernahme des gesamten Posteinlaufes postalisch und elektronisch;

• Dienstreisemanagement;

• Aktenverwaltung;

• Kanzleimäßige Bearbeitung des Akteneinlaufes und des Posteinlaufes;

• Abfertigungen der diversen Erledigungen;

• Vormerkung von Fristen und Fristenverwaltung;

• Telefonische Erteilung von standardisierten Auskünften;

Erfordernisse

• Österreichische, EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft

• Erfüllung der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86.

• Lehre als Verwaltungsassistent:in bzw. Bürokaufmann/frau, Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder eine gleichwertige Ausbildung

• Gute EDV-Kenntnisse (ECDL)

• Fundierte Kenntnisse der Kanzleitätigkeit

• Grundkenntnisse von SAP

• Verbale Ausdrucksfähigkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen

• Organisationstalent, Flexibilität, Genauigkeit, Belastbarkeit und die Bereitschaft Eigenverantwortung zu übernehmen

• Für Bewerber:innen, die die für die Verwendung entsprechende Grundausbildung noch nicht absolviert haben, entsteht die Verpflichtung, diese ehestmöglich zu absolvieren. Die notwendige Zuweisung erfolgt gegebenenfalls durch die Dienstbehörde.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug (A3/3) bzw. das Monatsentgelt (v3/3) betragen mindestens € 2.472,50 bzw. € 2.568,90 (jeweils in der Gehalts-/Entlohnungsstufe 1). Diese erhöhen sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Bei positivem Verwendungserfolg ist eine unbefristete Verlängerung des vorerst befristet abgeschlossenen Dienstverhältnisses beabsichtigt.

Gemäß § 20 Abs. 1a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind.

Schriftliche Bewerbungen haben unter Anführung der Gründe, die sie für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich über die Online-Applikation der Jobbörse der Republik zu erfolgen. Der Bewerbung ist neben den erforderlichen Nachweisen der Aufnahmevoraussetzungen ein aktueller Lebenslauf inkl. Lichtbild und Zeugniskopien anzuschließen. Nur auf diesem Wege rechtzeitig eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Kontaktinformation

Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Rufnummer +43 1 52152 (Dw: 2566 oder 2593) gerne beantwortet.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

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