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Bundesministerium für Justiz | Sozialarbeiter:in - Wiener Jugendgerichtshilfe BMJ-26-0689

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Stellenausschreibung: Sozialarbeiter:in - Wiener Jugendgerichtshilfe

Sozialarbeiter:in - Wiener Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe Wien

Im Planstellenbereich Justiz gelangen in der Wiener Jugendgerichtshilfe

zwei, allenfalls mehr Planstellen

einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters

zur Besetzung.

Das Beschäftigungsausmaß und der Aufnahmetermin können im Zuge des Aufnahmegespräches individuell festgelegt werden.

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948; Entlohnung nach Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v2, entsprechend den anrechenbaren Vordienstzeiten.

Das Monatsentgelt beträgt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mindestens € 2.918,-- brutto (A2/4) bzw. € 2.934,50 brutto (v2/3) und erhöht sich um die Aufwandsentschädigung in Höhe von € 16,40 sowie die Erschwerniszulage in etwa in Höhe von € 236,64. Des Weiteren gebührt für jede Stunde im Kontakt mit Insassinnen bzw. Insassen eine Gefahrenzulage in Höhe von zirka € 3,41, höchstens jedoch in etwa € 378,83.

Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. [Soz]

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A2/4 bzw v2/3
Dienststelle:
Jugendgerichtshilfe Wien
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit/Teilzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
30. Juni 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 2.918,-- brutto (A2/4) bzw. € 2.934,50 brutto (v2/3)
Referenzcode:
BMJ-26-0689

Aufgaben und Tätigkeiten

  • Clearing für Gericht und Justizanstalt Wien-Josefstadt
  • Durchführung von Erhebungen und Verfassen von Expertisen für das Gericht
  • Vermittlung und Durchführung von gemeinnützigen Leistungen bei Jugendlichen
  • Betreuung und Beratung straffälliger Jugendlicher und Junger Erwachsener nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit
  • Haftentscheidungshilfe
  • Einzelfallhilfe und Krisenintervention
  • Gruppenarbeit
  • Führen von Angehörigengesprächen
  • Entlassungsvorbereitung
  • Kooperation mit anderen Berufsgruppen der Justizanstalt Wien-Josefstadt
  • Vernetzung mit anderen Sozialeinrichtungen, Behörden und Dienststellen
  • Durchführung von Hausbesuchen

Erfordernisse

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • erfolgreicher Abschluss der Akademie oder Fachhochschule für Sozialarbeit mit einem Arbeitsaufwand von zumindest 180 ECTS-Anrechnungspunkten
  • persönliche und fachliche Eignung
  • gegen die:den Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf mangelnde Berufseignung schließen lassen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen

Anforderungsprofil:

  • Eigenverantwortliches und selbstständiges Handeln sowie Teamfähigkeit
  • Hohes Maß an psychischer Belastbarkeit
  • Fähigkeit, Berichte auf hohem/gutem sprachlichen Niveau zu verfassen
  • Eigeninitiative sowie Flexibilität im Umgang mit hierarchischen Strukturen
  • Fähigkeit, Betreuungsbeziehungen aufzubauen und auf die speziellen Bedürfnisse und Lebenssituationen der jungen Straffälligen einzugehen
  • Bereitschaft zur Konfliktbearbeitung unter Wahrung der Distanz zu den Klienten und Klientinnen
  • Hohe Motivation zur Weiterbildung, insbesondere hinsichtlich der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Strafvollzug
  • Bereitschaft zur Absolvierung eines Ausbildungsturnus und fachspezifischer Fortbildungsveranstaltungen

Erwünscht:

  • Fremdsprachenkenntnisse (über Englisch hinaus von Vorteil)

Wir bieten:

  • umfassende Ausbildungsmöglichkeiten
  • Arbeiten im multiprofessionellem Team
  • sinnstiftende Tätigkeit
  • krisensicherer, systemrelevanter Arbeitsplatz
  • Arbeitszeit: Montag bis Freitag

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und der sonstigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Reifeprüfungszeugnis, Diplom der Sozialakademie bzw. der Fachhochschule für Sozialarbeit, Nachweise über Praktika, Berufstätigkeiten, ergänzende Ausbildungen, Zusatzausbildungen, Dienstzeugnisse,…)

über das Online Bewerbungsportal der Jobbörse des Bundes (www.jobboerse.gv.at) einzubringen.

Bewerbungsgesuche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ONLINE erfolgen und spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sind.

Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. sowie verspätet eingebrachte Bewerbungen können NICHT berücksichtigt werden!

Die Bewerbung ist nicht gebührenpflichtig!

Die Besetzung der Planstelle erfordert ein besonderes Maß an Spezialkenntnissen, daher wird die Eignung der Bewerber:innen nicht aufgrund einer Eignungsprüfung sondern in Form eines Aufnahmegespräches – die Einladung erfolgt nach Beendigung der Ausschreibungsfrist – festgestellt (§ 55 AusG 1989).

Kontaktinformation

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Personalbüro der Wiener Jugendgerichtshilfe unter der Telefonnummer 01/40403 DW 358861.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Service Center der Jobbörse des Bundes unter 01/24 242 - 505999 oder per E-Mail an helpdesk@jobboerse.gv.at.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz

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