Bundesministerium für Justiz | Verwaltungspraktikum „studentische:r Mitarbeiter:in“ Datenschutzbehörde BMJ-26-0642
Stellenausschreibung: Verwaltungspraktikum „studentische:r Mitarbeiter:in“ Datenschutzbehörde
- Veröffentlicht auf EVI am 16.03.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 16.03.2026
Verwaltungspraktikum „studentische:r Mitarbeiter:in“ Datenschutzbehörde
Datenschutzbehörde
In der Datenschutzbehörde gelangt eine Stelle zur Absolvierung eines Verwaltungspraktikums ehestmöglich zur Besetzung. Das Ausbildungsverhältnis wird vorerst bis längstens 31. Dezember 2026 abgeschlossen, mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf insgesamt ein Jahr, sofern budgetäre Bedeckung gegeben ist, und kann im Ausmaß einer Teilbeschäftigung (20 Wochenstunden) vereinbart werden. Zeiten eines bereits nach § 36a VBG absolvierten Verwaltungspraktikums sind bei der angeführten Höchstdauer in Abzug zu bringen. Durch das Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf eine Übernahme in ein Dienstverhältnis zur Republik Österreich besteht kein Anspruch.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- v2
- Dienststelle:
- Datenschutzbehörde
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Befristet
- Befristung:
- 31.12.2026
- Beschäftigungsausmaß:
- Teilzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 06. April 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- mindestens € 1.377,45 brutto (Teilbeschäftigung)
- Referenzcode:
- BMJ-26-0642
Aufgaben und Tätigkeiten
Unterstützung bei der Durchführung von datenschutzrechtlichen Verfahren als Behörde 1. Instanz, inklusive des Konzipierens von Zwischen- und Enderledigungen nach Anleitung.
Erfordernisse
• Österreichische, EWR oder Schweizer Staatsbürgerschaft,
• abgeschlossene Matura
• derzeit im juristischen oder einem anderen für Datenschutz einschlägigen Studium
• grundsätzliches Interesse an Datenschutzangelegenheiten
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Ausbildungsbeitrag beträgt mindestens € 1.377,45 brutto.
Schriftliche Bewerbungen haben unter Anführung der Gründe, die sie für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich über die Online-Applikation der Jobbörse der Republik zu erfolgen. Der Bewerbung ist neben den erforderlichen Nachweisen der Aufnahmevoraussetzungen ein aktueller Lebenslauf inkl. Lichtbild und Zeugniskopien anzuschließen. Nur auf diesem Wege rechtzeitig eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Die in einer Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden von der Datenschutzbehörde zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der diese begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Kontaktinformation
Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Rufnummer +43 1 52152 (DW: 2566 oder 2593) gerne beantwortet.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz
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