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Bundesministerium für Landesverteidigung | Kommandantin oder Kommandant des Sanitätszentrums (SanZ) und Kommandantin oder Kommandant der Feldambulanz im Sanitätszentrum SÜD (Kdt SanZ & Kdt FAmb/SanZ S) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) BMLV-26-0901

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Stellenausschreibung: Kommandantin oder Kommandant des Sanitätszentrums (SanZ) und Kommandantin oder Kommandant der Feldambulanz im Sanitätszentrum SÜD (Kdt SanZ & Kdt FAmb/SanZ S) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)

Kommandantin oder Kommandant des Sanitätszentrums (SanZ) und Kommandantin oder Kommandant der Feldambulanz im Sanitätszentrum SÜD (Kdt SanZ & Kdt FAmb/SanZ S) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)

BM f. Landesverteidigung

Gemäß § 3 Z 12 des Ausschreibungsgesetzes 1989 - AusG, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Kommandantin oder des Kommandanten des Sanitätszentrums (SanZ) und Kommandantin oder Kommandant der Feldambulanz im Sanitätszentrum SÜD (Kdt SanZ & Kdt FAmb/SanZ S) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit M BO 1/3 bzw. SV/Entlohnungsgruppe MA). Der vorgesehene Dienstort ist GRAZ.

Der Monatsbezug (M BO 1/3) beträgt mindestens € 3.706,60 brutto. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann ein Sondervertrag gemäß § 36 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 abgeschlossen werden, wonach ein monatliches Entgelt in der Entlohnungsgruppe MA in der Höhe von € 8.236, 87 brutto bezahlt werden wird.

Der angeführte Mindestbezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
M BO 1/3
Dienststelle:
BM f. Landesverteidigung
Dienstort:
GRAZ
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
27. April 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
mindestens € 3.706,60 brutto (M BO 1/3) bzw. € 8.236,87 brutto (SV MA)
Referenzcode:
BMLV-26-0901

Aufgaben und Tätigkeiten

Dem Inhaber dieser Funktion obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

- Führung des Sanitätszentrums

- Führung der Feldambulanz (FAmb)

- Führen der Krankenanstalt als Ärztlicher Leiter in der kollegialen Führung gem. KAKuG

- Herstellung, Sicherstellung und Erhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft

- Kontrolle und Dienstaufsicht im Rahmen der Kommandantenverantwortung

- Koordinierung und Überwachung der Qualitätssicherung im Bereich des MSP

- Leitung von medizinisch-wissenschaftlicher Modulen gemäß SanG

- Planung und Koordinierung der Mitarbeiterentwicklung

- Planung und Veranlassung und Koordinierung sowie Überwachung der Ausbildung

- Sicherstellung der Kontrolle und Dienstaufsicht im Rahmen der Kommandantenverantwortung

- Sicherstellung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft

- Vorgabenerteilung zur Planung und Koordinierung der Mitarbeiterentwicklung

- Sicherstellung des Personalmeldesystems und des Versorgungsmeldesystems

- Wahrnehmung der Aufgaben des Disziplinarvorgesetzten

Erfordernisse

Die ausgeschriebene Funktion setzt ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraus, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sodass diese Funktion nur Bewerbern mit österreichischer Staatsbürgerschaft offen steht.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe H 1 / M BO 1 mit Verwendung im militärmedizinischen Dienst oder ein Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter mit Sondervertrag gemäß § 36 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, der nach § 1 Abs. 3 Z 2 lit. d des Wehrgesetzes 2001 dem Bundesheer angehört (Militär-VB) und als Militärarzt verwendet wird.

2. Abgeschlossenes Hochschulstudium der gesamten Heilkunde und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes (Jus Practicandi) gemäß Z 12.14 der Anlage 1 zum BDG 1979.

3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S 93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung entsprechend der bestehenden Erlasslage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung auf die angestrebte Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) Vorverwendung als Kommandant einer Feldambulanz oder als Fach- oder Brigadearzt oder Allgemeinmediziner, (15 Jahre Militärarzt), (30 %)

b) internationale Erfahrung im Fachbereich, (15 %)

c) Managementausbildung für Führungsfunktionen im Gesundheitswesen, (20 %)

d) Kenntnisse der wirkungsorientierten Steuerung und des Controllings sowie der damit verbundenen Erstellung bzw. Umsetzung der RZL-Pläne und Zielvereinbarungen, (10 %)

e) Führungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit sowie Stressresistenz, (10 %)

f) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, (10 %)

g) körperliche Leistungsfähigkeit gemäß DVBH-Körperausbildung 2019 (Militärspezifischer Test-MST, Mindestprofil C bzw. Leistungsprüfung Allgemeine Kondition – LPrAKond). (5 %)

Darüber hinaus sind erwünscht:

- Verwendung in mehreren unterschiedlichen Funktionen der Sanitätsorganisation sowie im Dienstbetrieb der GLDV.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Jedenfalls vorzulegen sind jene Nachweise, die für eine Beurteilung im Hinblick auf die Überstellung oder Aufnahme in ein konkretes Dienstverhältnis oder hinsichtlich des Abschlusses eines konkret geforderten Hochschulstudiums erforderlich sind. Im Falle eines im Ausland abgeschlossenen Hochschulstudiums ist zusätzlich ein innerstaatlicher Anerkennungsnachweis vorzulegen.

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Beilage des Protokolls zur Eignungs- und Leistungsprüfung, welches nicht älter als 1 Jahr sein darf, zu erbringen.

Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse in Englisch ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über

Veröffentlichungen auf der Internethomepage

www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerberinnen und Bewerber nach dem Ausmaß ihrer Eignung

2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben.

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.

2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen.

Die in diesem Ausschreibungstext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Personen jedweden Geschlechts gleichermaßen.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind ausschließlich in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 27. April 2026 eingelangt sein.

Bewerbungsgesuche, die nicht innerhalb der Bewerbungsfrist, nicht im geforderten Umfang oder nicht bei der ausschreibenden Stelle eingebracht werden, scheiden aus dem weiteren Auswahlverfahren aus. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungsgesuchen ist nicht vorgesehen.

Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungsunterlagen erfolgen kann.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Landesverteidigung

Diese Stelle auf:

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