Bundesministerium für Inneres | Grenzpolizeiassistent*innen BMI-26-0231
Stellenausschreibung: Grenzpolizeiassistent*innen
- Veröffentlicht auf EVI am 12.02.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 12.02.2026
Grenzpolizeiassistent*innen
LPD Niederösterreich
Gemäß §§ 20 und 21 Abs 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. 85/1989 i.d.g.F. werden 25 Ausbildungsplätze von der Landespolizeidirektion NÖ ausgeschrieben.
Seitens der LPD NÖ ist beabsichtigt, mit 15.06.2026 Frauen und Männer für den Grenzpolizeiassistenzdienst aufzunehmen.
Die Ausbildung dauert 5 Monate.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- Sonstige
- Dienststelle:
- LPD Niederösterreich
- Dienstort:
- Schwechat-Flughafen
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 15.06.2026
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 22. März 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- 2. 293€
- Referenzcode:
- BMI-26-0231
Aufgaben und Tätigkeiten
Aufgaben und Tätigkeiten:
-Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise
-Abfragen in den polizeilichen Datenbanken
-Überprüfung der Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex (SGK) und dem Fremdenpolizeigesetz (FGP) und erforderlichenfalls Veranlassung von Zurückweisungen
-Auskunftsverlangen über rechtswidrige Einreise eines Fremden (auch von Dritten) für Zwecke der Besorgung der Fremdenpolizei
-Identitätsfeststellung von Reisenden
-Überprüfung Minderjähriger, ob das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten zum Grenzübertritt oder Hinweise auf die beabsichtigte Beteiligung/Unterstützung von Kampfhandlungen im Ausland vorliegen; diesbezüglich gegebenenfalls Einbehaltung des Reisedokuments und Veranlassung der möglichen Ausreiseverweigerung
-Feststellung und Prüfung der Identität des Inhabers eines Reisedokuments oder Visums durch Vergleich biometrischer Daten sowie Besichtigung von Behältnissen von außen und innen
-Prüfung der Authentizität von Reisedokumenten
-Sicherstellung von Reisedokumenten, wenn diese falsche Angaben über Personen bekräftigen oder bei ge-/verfälschten Visa
-Durchsetzung von Anordnungen mit unmittelbarer Befehlsgewalt
-Erkennen von ge-/verfälschten Reisedokumenten
-Erkennen der missbräuchlichen Verwendung fremder Dokumente
-Erkennen von Schlepperei bzw. Beihilfe zur illegalen Ein- bzw. Ausreise
-Befragung zur Informationsgewinnung für die Risikoanalyse (Routenfeststellung, Feststellung von Methoden etc.)
-Durchführung der Grenzkontrolle auch unter Verwendung von elektronischen Abfertigungsgeräten (E-Gate, Entry/Exit-System, udgl.)
-Assistenzdienstleistung für andere Behörden (zB Mitwirkung an der Überwachung von sanitäts- und gesundheitspolizeilichen Aufgaben für die Gesundheitsbehörde im Rahmen der Einreisekontrollen).
Erfordernisse
Allgemeine Aufnahmekriterien:
-österreichische Staatsbürgerschaft
-volle Handlungsfähigkeit
persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
-Lebensalter von mindestens 18 Jahren
-im Hinblick auf die Verwendung ein tadelloses Vorleben
-Führerschein der Klasse B ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage "Tragen eines Sehbehelfs" bis zum Zeitpunkt der Einberufung (voraussichtlich 30.04.2026)
-für männliche Bewerber gilt zudem der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung
Besondere Aufnahmekriterien:
-negative Sicherheitsüberprüfung
-Beschäftigungsausmaß Vollzeit (40 Stunden)
-EDV Kenntnisse
-schriftlicher Nachweis von Englisch-Kenntnissen mindestens A2-Niveau (im Rahmen der Ausbildung Schulung auf B1-Niveau-Fachvokabular)
-weitere Fremdsprachen erwünscht
-psychische und physische Belastbarkeit
-Engagement und Gewissenhaftigkeit
-Genauigkeit und Verlässlichkeit
-sicheres und freundliches Auftreten
-Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln Mit der Verwendung verbundene Erfordernisse:
-Einverständnis, einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen zu werden
-verpflichtende Teilnahme an einer entsprechenden Aus- und Fortbildung
-intensivkommunikativer Kontakt mit ein- und ausreisenden Passagieren
-flexibles, an den Flugbetrieb angepasstes Dienstzeitsystem (dh 10-12 Stundendienste in einem Zeitfenster zwischen 04:00 bis 24:00 Uhr oder im Anlassfall darüber hinaus)
-Diensteinteilung auch an Sonn- und Feiertagen
-Uniformtragepflicht
-vorwiegend sitzende Tätigkeit
-Tätowierungen: sind bei Bewerber*innen, unabhängig von der Körperstelle, grundsätzlich zulässig. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den geforderten Anforderungen der Tätigkeit nicht zu vereinbaren, die geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der angestrebten dienstlichen Aufgaben zu erschüttern oder -rechts - oder linksradikale bzw. extremistische oder verfassungsgefährdende, -entwürdigende -sexistische bzw. frauenfeindliche, -gewaltverherrlichende bwz. menschenverachtende Darstellungen beinhalten. Tätowierungen im Gesichtsbereich, ausgenommen Permanent Make Up, sind jedenfalls dazu geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der angestrebten Aufgaben zu erschüttern. Jede Tätowierung wird einer Einzelfallprüfung im Zuge des Aufnahmeverfahrens unterzogen. Informationen zu Bodymodification: Sichtbare subdermale und transdermale Implantate, sowie Flesh Tunnels, Ohr Plugs, Zungenspaltung etc. schließen eine Aufnahme aus.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen:
-Motivationsschreiben (Gründe für die Bewerbung)
-Lebenslauf
-Bewerbungsfoto
-Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis (der Bescheid über die Verleihung/Reisepass alleine ist NICHT ausreichend)
-Geburtsurkunde
-Heiratsurkunde
-Geburtsurkunde Kinder
-Schulabschluss-, Lehrabschlusszeugnis, sonstige Nachweise über eine abgeschlossene Ausbildung
-schriftlicher Nachweis von Englisch-Kenntnissen mindestens A2-Niveau - belegbar durch Schulzeugnis mit Englischunterricht, Zertifikat, etc.
im Rahmen der Ausbildung erfolgt eine Schulung auf B1-Niveau-Fachvokabular
-Führerschein der Klasse B ohne Auflagen mit der Ausnahme der Auflage "Tragen eines Sehbehelfs" Vorder,- und Rückseite wird benötigt
-Wehr- oder Zivildienstbestätigung bzw. Statusblatt des Bundesheeres bei Untauglichkeit
-eine Sicherheitserklärung der Stufe "geheim" Anlage B (siehe Unterlagen) ist der Bewerbung vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterfertigt beizuschließen. Gemäß Punkt 12 der Seite 8 der Sicherheitserklärung ist ein Identitätsdokument als Kopie beizulegen. Die Ausfüllhilfe ist zu beachten (siehe Unterlagen)
Aufnahmeprocedere
-VOLLSTÄNDIGE Übermittlung/Hochladen der notwendigen Dokumente im Karriereprofil der Bewerbungsunterlagen innerhalb der Ausschreibungsfrist
-positive Absolvierung des schriftlichen Aufnahmetests (Deutsch/Grammatik, Mathematik, Allgemeinbildung)
-positive Absolvierung des Aufnahmegesprächs
-positive Absolvierung der polizeiärztlichen Untersuchung
Das erreichte Gesamtergebnis nach positiver Absolvierung des o.g. Aufnahmeprocederes begründet nicht zwingend eine Aufnahme zur Ausbildung.
Die Reihung der Bewerber bzw. Bewerberinnen erfolgt entsprechend dem Ergebnis des Aufnahmeverfahrens.
Entlohnung:
Für die ersten 5 Monate des Dienstverhältnisses ("Grundausbildung") gebührt ein Ausbildungsentgelt von derzeit etwa € 2.293 brutto, sowie die vorgesehenen Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt). Ab dem 6. Monat des Vertragsverhältnisses, dh. der Verwendung als Grenzpolizeiassistent*in gebührt das Grundentgelt (in der Höhe der jeweiligen Einstufung der entsprechenden Entlohnungsstufe der Entlohnungsgruppe v4 Bewertungsgruppe 1) - mindestens jedoch € 2. 917 brutto, sowie die vorgesehenen Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt).
Ausbildung:
Das Dienstverhältnis beginnt mit einer 5-monatigen Grundausbildung am Standort Flughafen Wien- Schwechat. Die Ausbildung umfasst einen 16-wöchigen Theorieblock mit Schwerpunkt im Bereich Grenz- und Fremdenrecht sowie Kommunikation und der Vertiefung der vorhandenen Englischkenntnisse sowie eine 4-wöchige Praxisphase.
Um die Grundausbildung positiv abzuschließen, gilt eine Anwesenheitspflicht und die vorgegebenen
Leistungsüberprüfungen sind positiv zu absolvieren. Den Abschluss der theoretischen Grundausbildung bildet ein Fachgespräch mit anschließender Verwendung als Grenzpolizeiassistent*in am Flughafen Wien-Schwechat. Grenzpolizeiassistent*innen sind KEINE Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Nach abgeschlossener Ausbildung gibt es keine Aufstiegs- oder Umstiegsmöglichkeit in den Polizeidienst.
Allfällige Kosten für etwaige Befunde sind von jeder Person selbst zu tragen. ein Kostenersatz ist nicht vorgesehen.
Kontaktinformation
Die Bewerbung erfolgt ausnahmslos ONLINE mit Hilfe der „Jobbörse der Republik Österreich“ (www. jobboerse.gv.at), wo sämtliche Ausschreibungen veröffentlicht sind. Hier erfolgt die einmalige notwendige digitale Hinterlegung des bewerberbezogenen Karriereprofils. Berücksichtigt werden nur vollständig übermittelte Bewerbungsunterlagen, die bis spätestens 13.03.2026 (24:00 Uhr) in Ihrem Profil hochgeladen werden. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Landespolizeidirektion schriftlich/über die Jobbörse mitgeteilt. Im Falle einer Aufnahme wird ein Dienstverhältnis (Vertragsbedienstete/r mit Sondervertrag für den Grenzpolizeiassistenzdienst) begründet.
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen zu den Einstellungsvoraussetzungen und Prozessen im Auswahlverfahren der Grenzpolizeiassistent*innen:
Das Service-Center der Jobbörse des Bundes steht Ihnen für technische Fragen unter der Telefonnummer +43 1 24 242-505999 von Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr (werktags) oder per E-Mail unter servicedesk_jobboerse@brz.gv.at zur Verfügung.
Anhänge zur Veröffentlichung
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