Bundesministerium für Inneres | Leiter/in der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung) des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) BMI-26-0183
Stellenausschreibung: Leiter/in der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung) des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
- Veröffentlicht auf EVI am 03.02.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 03.02.2026
Leiter/in der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung) des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
BFA
Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion der Leitung der Abteilung II (Operative Angelegenheiten Außerlandesbringung) des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/5 bzw v1/4
- Dienststelle:
- BFA
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 04. März 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- A1/5 € 4.299,40 brutto bzw. v1/4 € 3.716,00 brutto
- Referenzcode:
- BMI-26-0183
Aufgaben und Tätigkeiten
Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu:
1. Unterstützung BFA Vizedirektor/in
- Fachliche Begleitung, Anleitung und Monitoring von besonderen Individualverfahren und Verfahrenskonstellationen
- Fachlich fundierte Beratung und Unterstützung im Bereich der operativen Angelegenheiten
- Sicherstellung der Umsetzung der vorgegebenen Ziele
- Aufbereitung von Unterlagen, insbesondere die
- Unterstützung bei Strategieentwicklung und –Umsetzung im Vollzugsbereich Rückkehr und Dokumentenbeschaffung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl
- Unterstützung bei Strategieentwicklung und –Umsetzung Internationaler Beziehungen im operativen Bereich sowie die Kontaktpflege in den Tätigkeitsfeldern des BFA
2. Eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung
- Leitung der Abteilung
- Koordination mit punktueller Betreuung von Schnittstellen zu Frontex in spezifischen Aufgabenfeldern und Netzwerken (JCP/Joint Cooperation Plattform, IRMA/Integreated Readmission Management Application, DCP/Direct Contact Point)
- Entwicklung von Konzepten sowie Koordinierung und Gewährleistung eines effektiven Vollzugs der freiwilligen oder nicht freiwilligen Rückkehr
- Unterstützung von Drittstaatsangehörigen bei der freiwilligen Rückkehr sowie Mitwirkung bei der Aufnahme in Reintegrationsprojekte entsprechend der Neuregelung des FrÄG 2015
- Förderung und Pflege von Kontakten und Kooperationen zu Frontex und zu internationalen Organisationen (etwa: IOM, UNHCR, ICMPD, Europarat, Frontex),
- Förderung der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ressort- und BFA-Strategien zu einem einheitlichen europäischen Asylsystem und grundsätzlichen Angelegenheiten des EU-Migrationsbereiches
Erfordernisse
Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:
a) die österreichische Staatsbürgerschaft;
b) Erfüllung der allgemeinen und besonderen Ernennungsvoraussetzung für die Verwendungsgruppe A1 bzw. Erfüllung der entsprechenden Aufnahmeerfordernisse gemäß dem Vertragsbedienstetengesetz für die Verwendungsgruppe v1;
c) ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, der internationalen Beziehungen, Public Management oder eines vergleichbaren Studiums;
d) die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung (Klassifizierungsstufe „streng geheim“) nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. 566/1991 in der geltenden Fassung, zu unterziehen.
Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besondere Kenntnisse erforderlich:
Fachspezifische Anforderungen:
- Allgemeines Wissen über die Organisation des BMI und spezielles Wissen über die Organisation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten;
- eingehende Kenntnisse, insbesondere der materiellen und formellen Gesetzesmaterien des öffentlichen Rechtes im Tätigkeitsbereich der Abteilung, des EU-Rechts, des Völkerrechts und internationaler Normen, die den Abteilungsbereich tangieren
- eingehende Kenntnisse der Strukturen und Arbeitsweisen der Europäischen Union
- Kenntnisse im Bereich Public Management
- Beherrschung der komplexen Kompetenzen des BFA und Fähigkeit zur Entwicklung von Strategien
- breites, heterogenes Managementwissen samt Fähigkeit zur zielorientierten Vorgabe von Maßnahmen
- allgemeine Kenntnisse im Bereich des Projektmanagements, der Planung und der Umsetzung von Projekten
Persönliche Anforderungen:
- Führungsqualitäten und Verhandlungsgeschick. Soziale Kompetenz sowie Kontakt-, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz
- Fähigkeit zu planen und Strategien aufzubereiten
- besondere Entschluss- und Entscheidungskompetenz, Überzeugungskraft, sowie Ausdauer und Durchsetzungsvermögen
- sehr gute rhetorische Fähigkeiten, eloquente Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Genauigkeit und Verlässlichkeit sowie Engagement und Gewissenhaftigkeit
- Eigeninitiative, selbständiges Agieren und hohe Belastbarkeit
- Fähigkeiten zur Bewältigung komplexer Aufgaben
- Fähigkeit zu analytischem Denken und zielorientiertem Handeln
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Delegierung von Aufgaben und Verantwortung
- Kompetenz in der Mitarbeiterführung
- Fähigkeiten im Bereich des Managements
- Vorbildwirkung und hohe Einsatzbereitschaft
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestanforderung C2), wünschenswert gute Kenntnisse zumindest einer zweiten Amtssprache der EU
Die oben angeführten Punkte, von den Bewerberinnen oder Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 5 mindestens € 4.299,40 brutto; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4 mindestens € 3.716,00 brutto (mindestens € 6.076,20 brutto ab der Entlohnungsstufe 3). Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2a Ausschreibungsgesetz 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind.
Gemäß § 5 Abs. 2b des Ausschreibungsgesetzes 1989 sowie § 7 Abs. 3 B-GlBG wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um den ausgeschriebenen Arbeitsplatz besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieses Arbeitsplatzes besonders berücksichtigt werden.
Kontaktinformation
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und Bewerbungsgesuch an das „Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/B/8, Herrengasse 7, 1010 Wien“ oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i-b-8@bmi.gv.at zu richten und gelten als fristgerecht, wenn sie bis 04.03.2026 eingelangt sind.
Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch beizubringen. Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres
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