Bundesministerium für Finanzen | 15 Richterinnen/Richter am Bundesfinanzgericht (BFG) BMF-26-0064
Stellenausschreibung: 15 Richterinnen/Richter am Bundesfinanzgericht (BFG)
- Veröffentlicht auf EVI am 30.01.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 30.01.2026
15 Richterinnen/Richter am Bundesfinanzgericht (BFG)
Bundesfinanzgericht
Am Bundesfinanzgericht (BFG) kommen 15 Planstellen für Richterinnen und Richter, grundsätzlich möglich an allen Dienststellen des Bundesfinanzgerichtes (Wien, Linz, Graz, Feldkirch, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck), zur Besetzung. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richterinnen und Richter werden durch den Geschäftsverteilungsausschuss des BFG festgelegt.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- R1c
- Dienststelle:
- Bundesfinanzgericht
- Dienstort:
- Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck, Feldkirch
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 01.12.2026
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 27. Februar 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- mind. € 5.286,50
- Referenzcode:
- BMF-26-0064
Aufgaben und Tätigkeiten
Das BFG entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes Österreich und des Finanzamtes für Großbetriebe in Steuer- und Beihilfensachen, des Amtes für Betrugsbekämpfung in Finanzstrafsachen oder des Zollamtes Österreich in Zoll- oder Finanzstrafsachen sowie gegen Bescheide betreffend Wiener Landes- und Gemeindeabgaben und die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben. Weiters entscheidet das BFG über Säumnis-, Verhaltens- und Maßnahmenbeschwerden (vgl. § 1 Abs. 1 BFGG und LGBl. für Wien Nr. 21/1962, § 5 WAOR). Aufgrund des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (BGBl. I Nr. 116/2015) obliegt dem BFG seit 1.1.2016 die Bewilligung bzw. Nichtbewilligung beantragter Konteneinschauen sowie die Entscheidung über Rekurse gegen derartige Beschlüsse.
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
1. die österreichische Staatsbürgerschaft;
2. der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums, das dem Studium des österreichischen Rechts in qualitativer und quantitativer Hinsicht entspricht (mindestens 150 ECTS - Anrechnungspunkte betreffend rechtswissenschaftliche Wissensgebiete);
3. die persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeit einer Richterin oder eines Richters des Bundesfinanzgerichtes verbundenen Aufgaben (vgl. § 54 Abs. 1 iVm § 33 Abs. 2 RStDG);
4. eine nach Abschluss des unter 2. angeführten Hochschulstudiums gelegene fünfjährige einschlägige Berufserfahrung;
5. weitreichende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und/oder auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse.
Von Vorteil für die Bewerbung sind:
1. Gerichtspraxis
2. aktuelle und umfassende Kenntnisse des Bundesabgabenrechts und des Wiener Landes- und Gemeindeabgabenrechts sowie der für die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben anzuwendenden Verfahrensvorschriften.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Bundesfinanzgerichtsgesetzes sowie des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (insbesondere § 207).
Die in der Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Bundesfinanzgericht zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der diese begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung des BFG ist unter dem Link www.bfg.gv.at/public/datenschutz.html von der Web-Site des BFG abrufbar. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Personalsenat Referenzen über Bewerberinnen und Bewerber wie z.B. Berufserfahrung oder die Fähigkeit zur Menschenführung einholen kann. Sollte ein Dienstverhältnis zum Bund bestehen, so kann der Personalsenat in alle Personalunterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern Einsicht nehmen.
Der Monatsbezug für die ausgeschriebene Planstelle beträgt gemäß § 66 in Verbindung mit § 210 RStDG idgF mindestens EUR 5.286,50 (darüber hinaus gebührt die monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 68c RStDG). Der Monatsbezug erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Die gehörig belegten Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufs, einer Strafregisterbescheinigung, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse einschließlich dem Nachweis eines einschlägigen Studiums (mindestens 150 ECTS-Anrechnungspunkte betreffend rechtswissenschaftliche Wissensgebiete) und der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen, an den Postkorb post.personalsenat@bfg.gv.at zu richten.
Verspätet einlangende bzw. nicht gehörig belegte Bewerbungen für die zu besetzenden Stellen können nicht berücksichtigt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Kontaktinformation
Präsidium des Bundesfinanzgerichtes
1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b
FAX: +43 5 0250 5977000
Mail: post.bfg@bfg.gv.at
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Finanzen
Diese Stelle auf: