Bundesministerium für Inneres | Leitung der Abteilung II/DSN/S2 (Ermittlung, Fahndung und Gefahrenabwehr) in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres BMI-26-0160
Stellenausschreibung: Leitung der Abteilung II/DSN/S2 (Ermittlung, Fahndung und Gefahrenabwehr) in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres
- Veröffentlicht auf EVI am 27.01.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 27.01.2026
Leitung der Abteilung II/DSN/S2 (Ermittlung, Fahndung und Gefahrenabwehr) in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres
BM f. Inneres
Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion "Leitung der Abteilung II/DSN/S2 (Ermittlung, Fahndung und Gefahrenabwehr)" gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBI Nr. 85/1989, idgF, öffentlich aus.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- E1/11
- Dienststelle:
- BM f. Inneres
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 27. Februar 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- E1/11 € 4.737,90 brutto
- Referenzcode:
- BMI-26-0160
Aufgaben und Tätigkeiten
Mit der Leitung der Abteilung II/DSN/S2 und der Unterstützung des/der stellvertretenden Direktor/in Staatsschutz (ST) bei der Erreichung der Ziele, insbesondere durch selbstständige und eigenverantwortliche Besorgung sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:
- Leitung und Steuerung der Bediensteten bzw. des Dienstbetriebs in der Abteilung Ermittlung, Fahndung und Gefahrenabwehr;
- Mitwirkung an der strategischen Ausrichtung des Staatsschutzes;
- Operative Aufgabenerfüllung des Staatschutzes zur Erreichung des gesetzmäßigen Zustandes im Staatsschutz;
- Steuerung, Koordination und Durchführungsveranlassung von Ermittlungsmaßnahmen im Aufgabenbereich;
- Kontakthaltung und Abstimmung mit den Justizbehörden und dem Rechtschutzbeauftragten;
- Sicherstellung einer effizienten Gefährderbewertung und Implementierung von Gegenmaßnahmen;
- Gewährleistung der Durchführung notwendiger Fallkonferenzen im Staatsschutz;
- Sicherstellung und Mitwirkung an der Zielerreichung des Verfassungsschutzes;
- Schulungsangelegenheiten im Aufgabenbereich;
- Mitwirkung in der Prozess- und Schnittstellenentwicklung der DSN;
- Entwicklung und Umsetzung von unterstützenden Ermittlungsmaßnahmen sowie
- Mitwirkung an der internationalen Zusammenarbeit der DSN.
Erfordernisse
Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:
a) die österreichische Staatsbürgerschaft;
b) die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs. 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979);
c) die besonderen Ernennungserfordernisse der Verwendungsgruppe E1 gemäß Z 8.1. der Anlage 1 zum BDG 1979;
d) Einwilligung in die Durchführung der Vertrauenswürdigkeitsprüfung und der Sicherheitsüberprüfung der Stufe „Streng geheim“ sowie das Bestehen derselben.
Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse erforderlich:
e) fundierte Fach- und Gesetzeskenntnisse auf den Gebieten des Verfassungsschutzes, der Staatsschutzarbeit und der Kriminalpolizei;
f) Vertrautheit mit der Steuerung und Leitung komplexer Ermittlungsverfahren sowie Erfahrung in der nationalen und internationalen Zusammenarbeit;
g) detaillierte Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der DSN und der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten des BMI sowie sehr gute Kenntnis der die Organisation betreffenden Ziele und Vorschriften zur selbständigen Anwendung im zugewiesenen komplexen Aufgaben- und Verantwortungsbereich;
h) umfangreiches Wissen auf dem Gebiet der österreichischen Sicherheitsverwaltung und die Strukturen der Sicherheitsbehörden;
i) überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, Genauigkeit, Verlässlichkeit, Zielsetzung und Strategieentwicklung sowie Stressresistenz und hohe Belastbarkeit;
j) Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, Führungskompetenz, Führungserfahrung und Managementfähigkeiten;
k) verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache sowie
l) Bereitschaft zur verpflichtenden Absolvierung des „Grundausbildungslehrganges (GAL) Verfassungsschutz“.
Die unter den Punkten e) - l) angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten, werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe E1, Funktionsgruppe 11 mindestens € 4.737,90 brutto.
Dieser erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Kontaktinformation
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I,
Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien
oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.
Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 27. Februar 2026 eingelangt sind.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch beizubringen.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres
Diese Stelle auf: