Zum Inhalt

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | Verwaltungspraktikum im Institut für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt BMLUK-26-0055

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Stellenausschreibung: Verwaltungspraktikum im Institut für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt

Verwaltungspraktikum im Institut für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt

Bundesamt für Wasserwirtschaft

Im Bereich des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt, Pollnbergstraße 1, 3252 Petzenkirchen, gelangt ab 1.4.2026 ein Verwaltungspraktikum zur Besetzung.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Verwaltungspraktikant/in
Dienststelle:
Bundesamt für Wasserwirtschaft
Dienstort:
Pollnbergstraße 1, 3252 Petzenkirchen
Vertragsart:
Befristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.04.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
24. Februar 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
v3 € 2.478,80
Referenzcode:
BMLUK-26-0055

Aufgaben und Tätigkeiten

Unterstützung der Institutsleitung in sämtlichen Verwaltungsagenden;

Unterstützung der Leitung des Sekretariats:

  • Erstellung und Führung von diversen Verwaltungsstatistiken;
  • Kontrolle und Zusammenfassung der Reiserechnungen;
  • Mithilfe beim Beschaffungswesen;
  • Telefondienst und Vermittlung von Anfragen;
  • Betreuung und Mithilfe in der Bibliothek;

Unterstützung der Zahlstellenleitung:

  • Ersterfassung von Ein- und Ausgangsbelegen im HV-SAP;
  • Mithilfe bei der Anlagenverwaltung am Institut.

Erfordernisse

1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;

2. Volle Handlungsfähigkeit;

3. Die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind;

4. Abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau:mann bzw. Verwaltungsassistent:in oder Abschluss einer dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule mit kaufmännischem Schwerpunkt;

5. Sehr guter Umgang mit den MS-Office Programmen;

6. Selbständigkeit, Genauigkeit und Eigenverantwortlichkeit bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben;

7. Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Flexibilität und Engagement;

8. Unbescholtenheit;

9. Für Bewerber kommt noch das Anstellungserfordernis des abgeleisteten Grundwehr- bzw. Zivildienstes (im Falle der festgestellten Tauglichkeit) hinzu.

Die Erfordernisse der Z. 1 bis Z. 9 sind – im Hinblick auf die Gültigkeit einer Bewerbung - unbedingt zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Erfordernisse ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Jedenfalls vorzulegen sind:

• Motivationsschreiben,

• Lebenslauf,

• Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw. Nachweis des freien Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt,

• Nachweis über die erforderliche Qualifikation (Lehrabschlussprüfungszeugnis oder Abschlusszeugnis (bei ausländischen Berufsbildungsabschlüssen: inkl. allf. Bewertung bzw. Gleichhaltung sowie allf. Beglaubigung und Übersetzung)),

• Namensänderungsnachweis bei Namensänderung,

• bei männlichen Bewerbern: Bestätigung über den vollständig abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung.

Bewerber:innen, die die genannten Unterlagen nicht vorlegen, scheiden aus dem weiteren Bewerbungsprozess aus. Bitte achten Sie deswegen darauf, dass die geforderten Unterlagen Ihrer Bewerbung vollständig angeschlossen sind.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Die Bewerberin/Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass mit ihrer/seiner Bewerbung die Zustimmung zu einer allfälligen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden zum Zwecke einer Sicherheitsüberprüfung sowie zur allfälligen Übermittlung dieser Daten an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft verbunden ist.

Das Verwaltungspraktikum (v3) endet spätestens nach zwölf Monaten.

Durch das Ausbildungsverhältnis wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf eine Übernahme in ein Dienstverhältnis zur Republik Österreich besteht kein Anspruch.

Für die Dauer des Verwaltungspraktikums gebührt ein Ausbildungsbeitrag von monatlich brutto € 2.478,80.

Bewerbungen samt Unterlagen, die das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen nachweisen, werden bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Kundmachung der Ausschreibung ausschließlich online entgegengenommen. Bitte benutzen Sie dazu die Online-Applikation der Jobbörse des Bundes unter www.jobboerse.gv.at. Sollte eine Bewerbung über die Jobbörse des Bundes aus technischen Gründen nicht möglich sein, so ist diese an die angegebene Kontaktinformation (per E-Mail) zu übermitteln.

Kontaktinformation

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz,

Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung Präs. 1,

Christiane Fronaschitz, Tel.: 01/71100/606872 DW (Mo - Do: 08:00 - 12:00 Uhr)

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Diese Stelle auf:

Logo Jobbörse