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Bundesministerium für Inneres | Leitung der Abteilung II/DSN/5 (Strategie-, Grundsatz- und Stabsangelegenheiten) in der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres BMI-26-0152

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Stellenausschreibung: Leitung der Abteilung II/DSN/5 (Strategie-, Grundsatz- und Stabsangelegenheiten) in der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres

Leitung der Abteilung II/DSN/5 (Strategie-, Grundsatz- und Stabsangelegenheiten) in der Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Bundesministerium für Inneres

BM f. Inneres

Das Bundesministerium für Inneres schreibt die Funktion " Leitung der Abteilung II/DSN/5 (Strategie-, Grundsatz- und Stabsangelegenheiten)" gemäß § 5 Absatz 4 des Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI Nr. 85/1989, öffentlich aus.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
A1/5 bzw v1/4
Dienststelle:
BM f. Inneres
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
27. Februar 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
A1/5 € 4.299,40 brutto bzw. v1/4 € 3.716,00 brutto
Referenzcode:
BMI-26-0152

Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Leitung der Abteilung II/DSN/5 und der Unterstützung des/der Direktor/in bei der Erreichung der Ziele, insbesondere durch selbstständige und eigenverantwortliche Besorgung sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:

  • Strategische Ausrichtung der DSN und des österreichischen Verfassungsschutzes sowie Sicherstellung und Mitwirkung an der Zielerreichung des Verfassungsschutzes;
  • Organisationsentwicklung und Evaluierungen;
  • Unterlagenerstellung und Unterlagenaufbereitung;
  • Schulungsangelegenheiten im Aufgabenbereich;
  • Mitwirkung in der Prozess- und Schnittstellenentwicklung der DSN;
  • Ansprechstelle der gesetzlich eingerichteten Kontrollkommission;
  • Interne und externe Kommunikation der DSN;
  • Controlling und Führungsinformation sowie Prozessmanagement der DSN;
  • Personalmanagement und Planstellenbewirtschaftung der DSN sowie Dienst- und Disziplinarangelegenheiten über Auftrag;
  • Logistik-, Budget- und Ressourcenangelegenheiten der DSN sowie
  • Projektangelegenheiten und Qualitätsmanagement der DSN.

Erfordernisse

Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

a) die österreichische Staatsbürgerschaft;

b) die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG);

c) die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979 mit nachzuweisenden Inhalten der Studienrichtungen Recht (z.B. Rechtwissenschaften, Wirtschaftsrecht), Wirtschaft (z.B. Unternehmensführung, Wirtschaftslehre) oder Soziales (z.B. Internationale Beziehungen, Politik) oder Sicherheit und Verwaltung (z.B. Strategisches Sicherheitsmanagement) und im Sinne des § 2 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz;

d) Einwilligung in die Durchführung der Vertrauenswürdigkeitsprüfung und der Sicherheitsüberprüfung der Stufe „Streng geheim“ sowie das Bestehen derselben.

Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse erforderlich:

e) Fach- und Gesetzeskenntnisse auf den Gebieten des Verfassungsschutzes, der Kriminalpolizei und der Sicherheitspolizei;

f) umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der österreichischen Sicherheitsverwaltung sowie der Sicherheitsbehörden;

g) detaillierte Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der DSN sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten des BMI;

h) sehr gute Kenntnis der die Organisation betreffenden Ziele und Vorschriften zur selbständigen Anwendung im zugewiesenen komplexen Aufgaben- und Verantwortungsbereich;

i) Kenntnisse in den Bereichen Strategie, Personalmanagement, Budget und Ressourcen;

j) Führungserfahrung, Führungskompetenz und Managementfähigkeiten;

k) verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache;

l) überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, Genauigkeit und Verlässlichkeit sowie

m) Bereitschaft zur verpflichtenden Absolvierung des „Grundausbildungslehrganges (GAL) Verfassungsschutz“.

Die unter den Punkten e) - m) angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 5 mindestens € 4.299,40; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4 mindestens € 3.716,00 brutto.

Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Kontaktinformation

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I,

Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien

oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.

Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 27. Februar 2026 eingelangt sind.

Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch beizubringen.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Inneres

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