Bundesministerium für Finanzen | Fachdienststellenleiterin/Fachdienststellenleiter der Dienststelle Ost I im Finanzamt Österreich (FAÖ) BMF-26-0230
Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.
Stellenausschreibung: Fachdienststellenleiterin/Fachdienststellenleiter der Dienststelle Ost I im Finanzamt Österreich (FAÖ)
- Veröffentlicht auf EVI am 02.03.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 02.03.2026
Fachdienststellenleiterin/Fachdienststellenleiter der Dienststelle Ost I im Finanzamt Österreich (FAÖ)
Finanzamt Österreich
Die Finanzverwaltung sucht:
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- A1/5 bzw v1/4
- Dienststelle:
- Finanzamt Österreich
- Dienstort:
- Amstetten, Gmünd, Horn, Krems, Melk, Scheibbs, Waidhofen a.d. Thaya, Zwettl
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 01.01.2027
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 03. April 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 4.441,30 (A1/5) bzw. € 5.633,20 (v1/4)
- Referenzcode:
- BMF-26-0230
Aufgaben und Tätigkeiten
- Selbständige und eigenverantwortliche Leitung und Koordination des Fachbereiches in der Dienststelle nach Maßgabe der Vorgaben und Schwerpunkte der jeweiligen Fachbereiche; Koordination der Aufgabenzu- bzw. -verteilung im Fachbereich; selbständige und eigenverantwortliche Fachaufsicht in der gesamten Dienststelle
- Eigenverantwortliche Wahrnehmung der von der Fachbereichsleitung übertragenen Aufgaben, insbesondere Mitwirkung am bundesweiten Qualitäts- und Wissensmanagement (bzw. an der bundesweiten Umsetzung von Qualitätsstandards und –zielen in organisatorischer und fachlicher Hinsicht)
- Unterstützung der Fachbereichsleiterin bzw. des Fachbereichsleiters und der Dienststellenleiterin bzw. des Dienststellenleiters
- Qualitätsmanagement, insbesondere eigenverantwortliche Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen des Fachbereichs und Unterstützung in der bundesweiten Steuerung der Qualitätssicherung
- Auskunftserteilung (intern/extern), Beschwerdemanagement
- Unterstützung und Anleitung der Teams bei schwierigen Fällen; Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht (BFG)
- Wissensmanagement; Unterstützung in der Entwicklung, Durchführung und Betreuung der fachlichen Aus- und Fortbildung bundesweit und in der gesamten Dienststelle
Erfordernisse
Verpflichtend:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Unbescholtenheit
- Erfolgreicher Abschluss eines rechts- oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiums oder eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges in den Bereichen Recht und Wirtschaft
Anforderungen und Gewichtung
- Ausbildung/Berufserfahrung
- (20%)
- Absolvierung des Management-Trainings-Programms
- Erfolgreicher Abschluss der Funktionsausbildung Außenprüfung von Vorteil
- Mindestens 5jährige einschlägige Berufserfahrung in der Abgabenverwaltung
- Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens 6 Monaten bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung wünschenswert
- Fach- und Managementwissen
- (25%)
- Eingehendes praktisches und theoretisches Wissen im gesamten Abgaberecht einschließlich des Verfahrensrechts sowie der sonstigen rechtlichen Bestimmungen sofern diese Anknüpfungspunkte darstellen
- Theoretische und praktische Fähigkeiten der MitarbeiterInnenführung
- Kenntnisse auf dem Gebiet der modernen Organisations- und Führungsmethoden
- Kenntnisse auf dem Gebiet des Dienstrechts
- Beherrschen der arbeitsplatzspezifischen IT-Anwendungen
- Gute Englischkenntnisse
- Lösungs- und Umsetzungsorientierung
- (25%)
- Strategie- und Zielorientierung
- Wirtschaftliches und analytisches Denken und Handeln
- Konzeptive Kompetenz
- Handlungs- und Ergebnisorientierung
- Arbeitsorganisation/Projektmanagement
- Persönliche Anforderungen
- (30%)
- Repräsentatives Auftreten und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung sowie zur Potenzialförderung der Mitarbeiter/innen
- Innovationsfähigkeit
- Teamfähigkeit/Konfliktfähigkeit
- Überzeugungskraft und Motivationsfähigkeit
- Verhandlungsfähigkeit
- Flexibilität und Mobilität
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Mit der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber bereit, sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen.
Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Sie werden darauf hingewiesen, dass die Begutachtungskommission über Sie Referenzen, wie z.B. Ihre Berufserfahrung, Ihre Fähigkeit zur Menschenführung und dgl. einholen kann. Sollten Sie in einem Dienstverhältnis zum Bund stehen, so kann die Begutachtungskommission auch in alle Ihre Personalunterlagen Einsicht nehmen.
Rechtsgrundlage: § 9 Ausschreibungsgesetz (AusG).
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, attraktive und verantwortungsvolle Position mit sicheren Zukunftsperspektiven; weiters erwarten Sie ein eigenständiger Aufgabenbereich,
Weiterbildungsmöglichkeiten und ein angenehmes Betriebsklima.
Sie fühlen sich angesprochen?
Dann schicken Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung (postalisch oder mittels Mail) mit folgenden Unterlagen:
- Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs und Ihr derzeitiges Aufgabengebiet
- Gründe, warum Sie sich für die Ausübung der Funktion als geeignet erachten
- Nachweise der Aus- und Weiterbildungen (in Kopie)
- Referenzen und Zeugnisse (in Kopie)
Der Bezug richtet sich bei Beamtinnen/Beamten nach der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 5 und beträgt monatlich mindestens brutto 4.441,30 Euro. Bei Vertragsbediensteten richtet sich das Entgelt nach der Bewertungsgruppe v1/4 und beträgt monatlich mindestens brutto 5.633,20 Euro. Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entlohnungsbestandteile.
Kontaktinformation
Bundesministerium für Finanzen
Abteilung I/1 - Grundsatz Personal
Johannesgasse 5, 1010 Wien
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Finanzen