Republik Österreich | Planstelle der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts REPUBLIK-26-0002
Stellenausschreibung: Planstelle der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 02.01.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 02.01.2026
Planstelle der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Bundesverwaltungsgericht
Beim Bundesverwaltungsgericht gelangt die Planstelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten
per 1. März 2026 zur Besetzung.
Diese Planstelle ist nunmehr aufgrund der Dienstrechts-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 100/2025, vom Bundeskanzler neu auszuschreiben.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- Vizepräsident/in BVwG
- Dienststelle:
- Bundesverwaltungsgericht
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 01.03.2026
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 03. Februar 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- mindestens € 6.305,00
- Referenzcode:
- REPUBLIK-26-0002
Erfordernisse
Die gesetzlichen Ernennungserfordernisse für richterliche Planstellen beim Bundesverwaltungsgericht ergeben sich aus § 207 RStDG.
Die mit der ausgeschriebenen Planstelle verbundenen Aufgaben erfordern neben ausgezeichneten Kenntnissen und ausgeprägten praktischen Erfahrungen im Bereich des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts im Hinblick auf eine überwiegende Verwendung in Angelegenheiten der Justizverwaltung (§ 3 BVwGG) neben einem dokumentierten Interesse dafür ausgeprägte Management-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten, zudem ausgezeichnete Kenntnisse des Dienst-, Haushalts- und Organisationsrechts; Managementwissen; besondere Organisations- und Koordinierungsfähigkeiten; hohe Flexibilität; ein großes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere die ausgeprägte Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Verantwortungsbewusstsein sowie Verlässlichkeit.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Bewerbungen sind samt den Nachweisen über die Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse und unter Anschluss eines Lebenslaufes sowie unter Angabe der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Planstelle besonders geeignet erscheinen lassen,
bis zum 3. Februar 2026 (einlangend) an das
Präsidium des Bundeskanzleramtes,
1010 Wien, Ballhausplatz 2,
e-mail: teamassistenz.praesidium@bka.gv.at
zu richten.
Verspätet einlangende Bewerbungen für die zu besetzende Planstelle können nicht berücksichtigt werden.
Gemäß § 66 Abs. 1 RStDG gebührt für die der Gehaltsgruppe R1c zugeordnete Funktion abhängig vom Besoldungsdienstalter monatlich ein Gehalt von derzeit zumindest € 5.117,60 zuzüglich der Dienstzulage gemäß § 68 Z. 9 RStDG von € 1.187,40.
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