Bundesministerium für Finanzen | Maturantin oder Maturant für die Finanzprokuratur (FinProk) BMF-26-0020
Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.
Stellenausschreibung: Maturantin oder Maturant für die Finanzprokuratur (FinProk)
- Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2026
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 15.01.2026
Maturantin oder Maturant für die Finanzprokuratur (FinProk)
Finanzprokuratur
Das Finanzressort zählt mit rund 11.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ganz Österreich zu einem der größten Verwaltungszweige im öffentlichen Bereich. Hier zu arbeiten bedeutet in einem der spannendsten Bereiche der öffentlichen Verwaltung tätig zu sein.
Die Finanzprokuratur sucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Engagement, Bereitschaft zur Weiterentwicklung und dem Willen zur Teamarbeit.
Möchten auch Sie die Möglichkeit nutzen, aktiv an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes mitzuarbeiten? Dann sehen wir Ihrer Bewerbung mit großem Interesse entgegen.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- v2/3
- Dienststelle:
- Finanzprokuratur
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 11. Februar 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 2.934,50 (v2/3 Einstiegsstufe) brutto
- Referenzcode:
- BMF-26-0020
Aufgaben und Tätigkeiten
In der Finanzprokuratur liegen die Tätigkeitsbereiche für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst.
Die Aufgaben umfassen:
a) Hereinbringung titulierter Forderungen jeglicher Art (Zahlungsbefehle, Urteile, Privatbeteiligtenkenntnisse im Strafverfahren, VwGH-Erkenntnisse, Bescheide usw.) durch alle gesetzlich vorgesehenen Exekutionsmaßnahmen im In- und Ausland in unbeschränkter Höhe
- Vermögensrecherchen (inkl. Abfrage von Datenbanken wie Grundbuch, Ediktsdatei, Firmenbuch, E-Register, etc.)
- Verfassen von Mahnschreiben und Ratenzahlungsbewilligungen
- Verfassen von Exekutionsanträgen (Antrag auf Fahrnis-, Gehalts-, Forderungspfändung; zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Zwangsversteigerung usw.)
- Korrespondenz mit Gerichten, Mandanten, Schuldnern etc. in diesen Belangen
- Verfassen von Grundbuchsanträgen
b) Forderungsbewertung und -abschreibung nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen samt begründeter Empfehlungsschreiben
c) Fristenevidenz und -wahrnehmung sowie Überwachung des Forderungseinganges
d) Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens:
- Stellung von Konkursanträgen,
- Bearbeitung von Kostenvorschussanträgen,
- gerichtliche Forderungsanmeldungen;
- Verrichtung von Tagsatzungen und Korrespondenz
e) Verfassen von Rechtsmitteln im Exekutions-, Insolvenz- und Kostenrecht
Informationen über die Finanzprokuratur finden Sie unter:
Erfordernisse
Die Finanzprokuratur sucht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen:
Verpflichtend:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Reife- und Diplomprüfung (BHS), Reifeprüfung (AHS) oder Berufsreifeprüfung
- Unbescholtenheit
- Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (im Falle der festgestellten Tauglichkeit)
Als einer der attraktivsten Dienstgeber des Bundes bieten wir Ihnen zusätzlich zum Gehalt:
- Vielfältige und interessante Aufgabenstellungen
- Laufende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle
- durch einheitliches Gehaltsschema tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Sicherheit des Arbeitsplatzes
- Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Wir erwarten von Ihnen:
- Analytische Fähigkeiten
- Konzeptive Kompetenz
- Handlungs- und Ergebnisorientierung
- Wirtschaftliches Denken und Handeln
- Arbeitsorganisation
- Repräsentatives Auftreten und Kommunikationsfähigkeit
- Kunden und Serviceorientierung
- Hohe Belastbarkeit
- Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und Fortentwicklung der erforderlichen Fähigkeiten (auch im Selbststudium)
- Konfliktfähigkeit
- Verhandlungsfähigkeit
- Bereitschaft zum erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung, sowie zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Mit der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber bereit, sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen.
Bewerbungen sind bis zum 11.02.2026 (einlangend) entweder postalisch an:
Finanzprokuratur Präsidium Singerstraße 17-19 1011 Wien
oder per E-Mail an:
bewerbung.finanzprokuratur@bmf.gv.at zu richten.
Mindestbezug bzw. Mindestentgelt: Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgelt (brutto) erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Sie fühlen sich angesprochen? Dann schicken Sie uns Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben,
- Lebenslauf samt Zeugnissen sowie eine
- Darstellung des bisherigen beruflichen Werdeganges.
Kontaktinformation
Rückfragen können Sie unter Angabe Ihrer Telefonnummer an
Dr. Michaela FALLER, Präsidialanwältin
Telefonisch unter: +43 1 / 51439 – 509002
bzw. per Mail an:
richten.
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