Verwaltungsgerichtshof | Richterliche Planstellen am Verwaltungsgerichtshof VwGH-25-0023
Stellenausschreibung: Richterliche Planstellen am Verwaltungsgerichtshof
- Veröffentlicht auf EVI am 13.11.2025
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 13.11.2025
Richterliche Planstellen am Verwaltungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Am Verwaltungsgerichtshof gelangen voraussichtlich zum 1. April 2026 die Planstelle einer Senatspräsidentin/eines Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes in der Gehaltsgruppe R 3 der Richter/innen und - für den Fall der Besetzung dieser Planstelle mit einem Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes - die Planstelle einer Hofrätin/eines Hofrates des Verwaltungsgerichtshofes in der Gehaltsgruppe R 3 der Richter/innen, sowie voraussichtlich zum 1. Mai 2026 die Planstellen zweier Senatspräsidentinnen/ Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes in der Gehaltsgruppe R 3 der Richter/innen und - für den Fall der Besetzung dieser Planstellen mit Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes - die Planstellen zweier Hofrätinnen/Hofräte des Verwaltungsgerichtshofes in der Gehaltsgruppe R 3 der Richter/innen zur Besetzung. [Ri]
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- R3
- Dienststelle:
- Verwaltungsgerichtshof
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 11. Dezember 2025
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- € 10.739,30
- Referenzcode:
- VwGH-25-0023
Erfordernisse
Auf Art. 134 Abs. 4 B VG und die in § 33 Abs. 2 iVm § 54 Abs. 1 RStDG bezeichneten Kriterien für die Aufnahme in die Besetzungsvorschläge und die Reihung wird hingewiesen.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Gemäß § 11b B-GlBG in Verbindung mit dem Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof (BGBl. II Nr. 171/2024) sind unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig aufzunehmen.
Die Bewerbungsgesuche sind bis längstens 11. Dezember 2025 schriftlich beim Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes, Judenplatz 11, Postfach 50, 1016 Wien, einzubringen. Die Nachweise für die Erfüllung der Ernennungsvoraussetzungen sind anzuschließen.
Auch bei allfälliger Einbringung von Bewerbungsgesuchen im Dienstweg ist nur das Einlangen der schriftlichen Bewerbung beim Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes fristwahrend; zur Wahrung der Frist in diesen Fällen können solche Bewerbungen bereits vorab (schriftlich) beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden, wobei auf den Umstand der gleichzeitigen Übermittlung der Bewerbung im Dienstweg hinzuweisen ist.
Darüber hinaus wird ersucht, unmittelbar nach Abgabe der Bewerbung das unter
www.vwgh.gv.at/bewerbung abrufbare interaktive Formular auszufüllen. Die Angaben dienen der Vorbereitung der persönlichen Gespräche der Bewerberinnen und Bewerber mit den Mitgliedern des richterlichen Gremiums. Das Ausfüllen des interaktiven Formulars ersetzt nicht die schriftliche Bewerbung.
Die in der Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Verwaltungsgerichtshof zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der diese begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter dem Link www.vwgh.gv.at/datenschutz/index.html von der Web-Site des Verwaltungsgerichtshofes abrufbar.
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