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Bundesministerium für Bildung | Ausschreibung Direktor/innenstelle am BG/BRG Graz, Carnerigasse 30 - 32, 8010 Graz BMB-25-3318

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Stellenausschreibung: Ausschreibung Direktor/innenstelle am BG/BRG Graz, Carnerigasse 30 - 32, 8010 Graz

Ausschreibung Direktor/innenstelle am BG/BRG Graz, Carnerigasse 30 - 32, 8010 Graz

BG/BRG Carnerigasse Graz

Das BG/BRG Carneri ist ein traditionsreiches Allgemeinbildendes Gymnasium in Graz mit sprachlichhumanistischem und naturwissenschaftlichem Schwerpunkt. Die Schule legt besonderen Wert auf individuelle Förderung, moderne Unterrichtsformen und eine wertschätzende, inklusive Schulkultur. Ein engagiertes Kollegium, stabile Schüler:innenzahlen und vielfältige Bildungsangebote prägen den Standort. Das BG/BRG Carneri versteht sich als offene und zukunftsorientierte Schule im Grazer Bildungsraum.

Gesucht wird eine geeignete Person für die Schulleitung am BG/BRG Graz, Carnerigasse, Carnerigasse 30-32, 8010 Graz (Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1/pd).

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
Direktor/in
Dienststelle:
BG/BRG Carnerigasse Graz
Dienstort:
Graz
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
12. Januar 2026
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 3.951,30
Referenzcode:
BMB-25-3318

Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl.Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl.Nr. 472 [SchUG]) verbunden.

Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:

- strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes

- kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts

- Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse

- Auswahl des pädagogischen Personals

- Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals

- Konflikt- und Krisenmanagement

- Personal- und Sachmittelbewirtschaftung

- interne und externe Kommunikation

- Selbstreflexion und Selbstentwicklung

Erfordernisse

Allgemeine Voraussetzungen:

- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse

- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1. (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7) des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)

- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979

- Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges "Schulen professionell führen" oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung

- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

- Eine mindestens dreijährige Ausübung der Funktion Schulleitung ersetzt den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges "Schulen professionell führen"

Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen

- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement

- Kompetenzen und Praxis in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)

- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen

- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management

- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens € 3.296,80 gemäß § 55 Abs. 1 GehG eine Dienstzulage, die zwischen € 654,50 gemäß § 57 Abs. 2 lit. b GehG - und € 2.106,10 gemäß § 46b Abs. 3 VBG - liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

In der Bewerbung sind verpflichtend

1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,

2. die Führungs- und Managementkompetenzen und

3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten

darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Steiermark auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at einzubringen.

Kontaktinformation

Erich Kager, tel.: 05 0248 345 - 151, E-Mail: erich.kager@bildung-stmk.gv.at

Michaela Kornhäusel, tel.: 05 0248 345 - 245, E-Mail: michaela.kornhaeusel@bildung-stmk.gv.at

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