Bundesministerium für Justiz | Planstelle der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts BMJ-25-2539
Diese Stellenausschreibung wurde zurückgezogen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.
Stellenausschreibung: Planstelle der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 04.12.2025
- Veröffentlicht auf der Jobbörse am 04.12.2025
Planstelle der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Bundesverwaltungsgericht
Zur Besetzung per 1. März 2026 ausgeschrieben wird die
Planstelle der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts.
[Ri]
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung:
- Vizepräsident/in BVwG
- Dienststelle:
- Bundesverwaltungsgericht
- Dienstort:
- Wien
- Vertragsart:
- Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß:
- Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit:
- 01.03.2026
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 09. Januar 2026
- Monatsentgelt/bezug mindestens:
- 6.305,00 Euro
- Referenzcode:
- BMJ-25-2539
Erfordernisse
Die gesetzlichen Ernennungserfordernisse für richterliche Planstellen beim Bundesverwaltungsgericht ergeben sich aus § 207 RStDG.
Die mit der ausgeschriebenen Planstelle verbundenen Aufgaben erfordern neben ausgezeichneten Kenntnissen und ausgeprägten praktischen Erfahrungen im Bereich des Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts im Hinblick auf eine überwiegende Verwendung in Angelegenheiten der Justizverwaltung (§ 3 BVwGG) neben einem dokumentierten Interesse dafür ausgeprägte Management-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten, zudem ausgezeichnete Kenntnisse des Dienst-, Haushalts- und Organisationsrechts; Managementwissen; besondere Organisations- und Koordinierungsfähigkeiten; hohe Flexibilität; ein großes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere die ausgeprägte Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Verantwortungsbewusstsein sowie Verlässlichkeit.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Ende der Bewerbungsfrist: 9. Jänner 2026 (einlangend).
Bewerbungsgesuche samt Nachweisen über die Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse und einem Motivationsschreiben sind an das Bundesministerium für Justiz, Abteilung III 5, zu richten.
Gemäß § 66 Abs. 1 RStDG gebührt für die der Gehaltsgruppe R1c zugeordnete Funktion abhängig vom Besoldungsdienstalter monatlich ein Gehalt von derzeit zumindest 5.117,60 Euro zuzüglich der Dienstzulage gemäß § 68 Z 9 RStDG von 1.187,40 Euro.
Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz