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Bundesministerium für Justiz | Verwaltungspraktikum (Vorbereitungsausbildung) - Staatsanwaltschaft Wien BMJ-25-2345

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Stellenausschreibung: Verwaltungspraktikum (Vorbereitungsausbildung) - Staatsanwaltschaft Wien

Verwaltungspraktikum (Vorbereitungsausbildung) - Staatsanwaltschaft Wien

StA Wien

Sie möchten die im Studium der Rechtswissenschaften erworbenen grundlegenden Kenntnisse des Rechtssystems vertiefen und praxisorientiert anwenden? Eine Gelegenheit dazu bietet Ihnen ein Verwaltungspraktikum bei der Justiz.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien beabsichtigt, zwei Verwaltungspraktikantinnen:Verwaltungspraktikanten auf Grundlage der §§ 36a bis 36d Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) aufzunehmen. Der Beginn des Verwaltungspraktikums ist im März bzw. April 2026.

Ein Verwaltungspraktikum bietet Ihnen Gelegenheit, Einblick in den spannenden Alltag einer:eines Staatsanwältin:Staatsanwaltes zu gewinnen. [VerwP]

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
v1
Dienststelle:
StA Wien
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Befristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
03.03.2026
Ende der Bewerbungsfrist:
04. Dezember 2025
Monatsentgelt/bezug mindestens:
Euro 3.519,10 brutto (§ 71 Abs 1 VBG)
Referenzcode:
BMJ-25-2345

Aufgaben und Tätigkeiten

juristische Mitarbeit in komplexen und umfänglichen Großverfahren, zB

  • Recherchetätigkeiten
  • Aktengliederung
  • Erstellung von Fundstellenverzeichnissen
  • Erstellung/Überprüfung von Faktenverzeichnissen
  • Konzeption von Anordnungen
  • Überwachung von Fristläufen
  • Verwaltung von Beweisgegenständen
  • Kontaktaufnahme und Korrespondenz mit Sachverständigen und Dolmetschern

Erfordernisse

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen
Arbeitsmarkt

  • abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
  • absolvierte Gerichtspraxis bzw. Rechtshörer:innenschaft bei einer Staatsanwaltschaft von Vorteil
  • Unbescholtenheit
  • persönliche und fachliche Eignung
  • ausgezeichnetes sprachliches Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • genaue, zielorientierte und zuverlässige Arbeitsweise sowie hohes Verantwortungsbewusstsein
  • ausgeprägte Sozialkompetenz und überdurchschnittliche Stressresistenz
  • Organisations-, Entscheidungs- und Teamfähigkeit

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Interessensbekundungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes sowie eines Motivationsschreibens und jener Dokumente, aus denen die Erfüllung der angeführten Erfordernisse hervorgeht,

bis längstens 4.12.2025 (einlangend)

an die Oberstaatsanwaltschaft Wien an

bewerbung.osta-wien@justiz.gv.at

zu 300 Jv 1394/25b

zu richten, wobei die Gründe anzuführen sind, die Sie als Verwaltungspraktikant:in für die in Rede stehende Ausbildungsstelle geeignet erscheinen lassen.

Überdies werden Sie um Bekanntgabe des präferierten Beschäftigungsbeginns gebeten.

Verspätet eingebrachte bzw. nicht vollständige Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.

Die mindestens sechs Monate dauernde Vorbereitungsausbildung endet nach einer Gesamtdauer von höchstens zwölf Monaten. Der erste Monat des Ausbildungsverhältnisses gilt als Probezeit. Durch das Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis begründet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf nachfolgende Übernahme in ein Dienstverhältnis zur Republik Österreich.

Für diese Vorbereitungsausbildung gebührt als monatlicher Ausbildungsbeitrag gemäß

§ 36b Abs 1 Z 1 VBG 100% des Monatsentgelts von Vertragsbediensteten in der Entlohnungsstufe 1 gemäß § 71 Abs 1 VBG (brutto EUR 3.519,10). Zusätzlich gebührt für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50% des Ausbildungsbeitrages.

Kontaktinformation

Für Auskünfte zum Praktikum steht Ihnen Mag. Markus Berghammer unter +43 1 40127 306609 bzw. Dr. Susanne Kerbl-Cortella unter +43 1 40127 306646 zur Verfügung.

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO:

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien zum Zweck der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Sie werden insbesondere in elektronischen Akten gespeichert, die zum jeweiligen Besetzungsverfahren geführt werden.

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Justiz