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Stellenausschreibung: 18 Richterinnen/Richter am Bundesfinanzgericht (BFG)

  • Veröffentlicht auf EVI am 03.02.2025
  • Veröffentlicht auf der Jobbörse am 03.02.2025

18 Richterinnen/Richter am Bundesfinanzgericht (BFG)

Bundesfinanzgericht

Am Bundesfinanzgericht (BFG) kommen 18 Planstellen für Richterinnen und Richter zur Besetzung. Eine Besetzung von Planstellen ist an allen Dienststellen des Bundesfinanzgerichtes (Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien) möglich. Die jeweiligen konkreten

Zuständigkeitsbereiche der Richterinnen und Richter werden durch den Geschäftsverteilungsausschuss des Bundesfinanzgerichtes festgelegt.

Grunddaten

Wertigkeit/Einstufung:
R1c
Dienststelle:
Bundesfinanzgericht
Dienstort:
Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck, Feldkirch
Vertragsart:
Unbefristet
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.12.2025
Ende der Bewerbungsfrist:
03. März 2025
Monatsentgelt/bezug mindestens:
€ 5.117,60
Referenzcode:
BMF-25-0136

Aufgaben und Tätigkeiten

Das Bundesfinanzgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes

Österreich und des Finanzamtes für Großbetriebe in Steuer- und Beihilfensachen, des Amtes für

Betrugsbekämpfung in Finanzstrafsachen oder des Zollamtes Österreich in Zoll- oder

Finanzstrafsachen sowie gegen Bescheide betreffend Wiener Landes- und Gemeindeabgaben und die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben. Weiters entscheidet das Bundesfinanzgericht über Säumnis-, Verhaltens- und Maßnahmenbeschwerden (vgl. § 1 Abs. 1 BFGG und LGBl. für Wien Nr. 21/1962, § 5 WAOR). Aufgrund des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (BGBl. I Nr. 116/2015) obliegt dem Bundesfinanzgericht seit 01.01.2016 die Bewilligung bzw. Nichtbewilligung beantragter Konteneinschauen sowie die Entscheidung über Rekurse gegen derartige Beschlüsse.

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

1. die österreichische Staatsbürgerschaft;

2. der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums, das dem Studium des österreichischen Rechts in qualitativer und quantitativer Hinsicht entspricht (z.B. mindestens 150 ECTS - Anrechnungspunkte betreffend rechtswissenschaftliche Wissensgebiete);

3. die persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeit einer Richterin oder eines Richters des Bundesfinanzgerichtes verbundenen Aufgaben (vgl. § 54 Abs. 1 iVm § 33 Abs. 2 RStDG);

4. eine nach Abschluss des unter 2. angeführten Hochschulstudiums gelegene fünfjährige einschlägige Berufserfahrung;

5. weitreichende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und/oder auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse.

Von Vorteil für die Bewerbung sind:

1. Gerichtspraxis

2. aktuelle und umfassende Kenntnisse des Bundesabgabenrechts und des Wiener Landes- und Gemeindeabgabenrechts sowie der für die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben anzuwendenden Verfahrensvorschriften.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Bundesfinanzgerichtsgesetzes sowie des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (insbesondere § 207).

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Die in der Bewerbung enthaltenen bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden vom Bundesfinanzgericht zur Abwicklung des

Bewerbungsprozesses im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der diese

begleitenden nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung des Bundesfinanzgerichtes ist unter dem Link www.bfg.gv.at/public/datenschutz.html von der Web-Site des Bundesfinanzgerichtes abrufbar. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Personalsenat Referenzen über Bewerberinnen und Bewerber wie z.B. Berufserfahrung oder die Fähigkeit zur Menschenführung einholen kann. Sollte ein Dienstverhältnis zum Bund bestehen, so kann der

Personalsenat in alle Personalunterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern Einsicht nehmen.

Der Monatsbezug für die ausgeschriebene Planstelle beträgt gemäß § 66 in Verbindung mit § 210 RStDG idgF mindestens EUR 5.117,60 (darüber hinaus gebührt die monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 68c RStDG). Der Monatsbezug erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Die gehörig belegten Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufs, einer Strafregisterbescheinigung, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse einschließlich dem Nachweis eines einschlägigen Studiums (z.B. mindestens 150 ECTS-Anrechnungspunkte betreffend rechtswissenschaftliche Wissensgebiete) und der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen, an den Postkorb post.personalsenat@bfg.gv.at zu richten.

Verspätet einlangende bzw. nicht gehörig belegte Bewerbungen für die zu besetzenden Stellen können nicht berücksichtigt werden.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Kontaktinformation

Präsidium des Bundesfinanzgerichtes

1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b

FAX: +43 5 0250 5977000

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Finanzen
https://www.evi.gv.at/b/jb/bmg-3cz

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