FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürliche Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente 25.03.2026
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- Veröffentlicht auf EVI am 25.03.2026
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 25.03.2026
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner („Business Partner“) einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig
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