Zum Inhalt

FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürliche Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente 25.03.2026

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen
Sanktion der FMA: Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürliche Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner („Business Partner“) einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig

Verantwortlich für den Inhalt: : FMA – Finanzmarktaufsicht