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FMA – Finanzmarktaufsicht | Warnung der FMA Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit Ruxavild 18.03.2026

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Warnung der FMA: Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit Ruxavild

FMA – Finanzmarktaufsicht

Die FMA warnt vor Angeboten der

Ruxavild

Web: www.ruxavild.at 
E-Mail: support@ruxavild.com  

mit angeblichem Sitz in: Wien

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten. Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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