FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die bank99 AG wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 19.12.2025
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- Veröffentlicht auf EVI am 19.12.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 19.12.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die bank99 AG eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe waren Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese betrafen konkret die Risikoklassifizierung auf Kund:innenebene, die Feststellung und Überprüfung der Identität von Auftraggeber:innen von Barüberweisungen sowie die Einholung von Informationen über die Herkunft von bei Barüberweisungen eingesetzten Mittel. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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