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FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die bank99 AG wegen Ver­letzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terror­ismusfinanzierung 19.12.2025

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Sanktion der FMA: Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die bank99 AG wegen Ver­letzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terror­ismusfinanzierung

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die bank99 AG eine Geld­strafe von 60.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe waren Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese betra­fen konkret die Risikoklassifizierung auf Kund:innenebene, die Feststellung und Über­prüfung der Identität von Auftraggeber:innen von Barüberweisungen sowie die Einho­lung von Informationen über die Herkunft von bei Barüberweisungen eingesetzten Mittel. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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