FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts 12.12.2025
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- Veröffentlicht auf EVI am 12.12.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 12.12.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen den Geschäftsführer einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund ist ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014). Konkret hat der Geschäftsführer die verpflichtende Meldung seines Eigengeschäfts (Directors‘ Dealing‘s-Meldung) nicht spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die FMA respektive die Emittentin übermittelt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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