FMA – Finanzmarktaufsicht | FMA Konzessionsänderung Zulassungserteilung AMINA (Austria) AG 29.10.2025
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- Veröffentlicht auf EVI am 29.10.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 29.10.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Mit Bescheid vom 29.10.2025 wurde der AMINA (Austria) AG (FN 631729p) die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 Verordnung (EU) 2023/1114 (Verordnung über Märkte für Kryptowerte – MiCAR) erteilt. Die Gesellschaft ist zur Erbringung nachstehender Kryptowerte-Dienstleistungen berechtigt:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit a MiCAR )
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit c MiCAR )
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit d MiCAR )
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit i MiCAR )
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit j MiCAR )
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