FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen verantwortliche Personen der Oberösterreichischen Versicherung AG wegen eines Verstoßes gegen das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) 26.08.2025
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- Veröffentlicht auf EVI am 26.08.2025
- Geändert am 30.09.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen verantwortliche Personen der Oberösterreichischen Versicherung AG eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 4.000 Euro verhängt. Die Verfahren wurden gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Konkret hat die Oberösterreichische Versicherung AG entgegen Artikel 9 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vorgegeben, in welchem Mitgliedstaat das Konto eines Zahlers zu führen ist. Die Vorschrift des Artikel 9 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 soll zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Zahlungsbinnenmarktes beitragen. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.
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