FMA – Finanzmarktaufsicht | Information der FMA Vertriebsuntersagung für vier von AXA Real Estate Investment Managers SGP verwaltete ausländische AIF 23.07.2025
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 23.07.2025
- Geändert am 01.08.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Information
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „AXA CORE EUROPE FUND FEEDER S.C.A., SICAV-RAIF“, „AXA CORE EUROPE FUND S.C.S., SICAV-SIF“, „AXA LOGISTICS EUROPE FUND S.C.A. SICAV-RAIF“ und „Infrastructure Finance SCS-SIF – European Infra Senior (Floating) 2“, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „AXA Real Estate Investment Managers SGP“ verwaltet werden, wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren 2025 in Österreich per 22.07.2025 untersagt. Für die Prüfung der übermittelten geänderten fondsrelevanten Informationen und Unterlagen ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, spätestens bis zum 15. Jänner, für jeden zum Stichtag zugelassenen AIF eine jährliche Gebühr zu entrichten. Die FMA hat den weiteren Vertrieb von Anteilen an EU-AIF in Österreich zu untersagen, wenn die Gebühr nicht fristgerecht entrichtet wird.
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