Zum Inhalt

FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts 17.07.2025

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen
Sanktion der FMA: Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund ist ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014). Konkret hat das Aufsichtsratsmitglied die verpflichtende Meldung seines Eigengeschäfts (Directors‘-Dealing‘s-Meldung) nicht spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die FMA übermittelt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Verantwortlich für den Inhalt: : FMA – Finanzmarktaufsicht

Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts 17.07.2025