Stöger Holding GmbH (498585p) | Zwangsstrafe 06.07.2024
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Veröffentlicht auf EVI am 06.07.2024
- Die mit hg. Beschluss vom 16.1.2024, 18 Fr 2743/22 x-23, angedrohte Zwangsstrafe von 1.300,00 EUR (in Worten: eintausenddreihundert Euro) wird mit diesem Beschluss festgesetzt und über Patrick Stöger, geb. 27.6.1988, verhängt. 2. Dieser Beschluss wird gemäß § 24 Abs. 2 FBG auf Kosten des oben Genannten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. 3. Der Genannte wird neuerlich aufgefordert, binnen z w e i M o n a t e n ab Rechtskraft dieses Beschlusses, die aktuelle Geschäftsanschrift der Gesellschaft in unbeglaubigter Form zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden, oder darzulegen, dass diese Verpflichtung nicht besteht bzw. entgegenstehende Hindernisse bekannt zu geben, widrigenfalls eine weitere Zwangsstrafe von 1.600,00 (in Worten: eintausendsechshundert Euro) verhängt und der Beschluss über die verhängte Zwangsstrafe auf Kosten der Gesellschaft im Bekanntmachungsblatt (Amtsblatt zur Wiener Zeitung) veröffentlicht wird (§ 24 Abs 2 FBG). Weiters ist bekannt zu geben, ob sich auch die Zustellanschrift des Geschäftsführers geändert hat, bejahendenfalls ist diese Tatsache konkret zur Ersichtlichmachung im Firmenbuch zur Anmeldung zu bringen (§§ 3 Abs 2 iVm 10 Abs 1 und 16 Abs 1 FBG).
Quelle: LG St. Pölten, Firmenbuch-Nr.: 498585p, BNR: 00135, Vollzugsdatum: 14.06.2024