Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 109/2025
Kollektivvertrag: KV 109/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Januar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 109/2025
- Katasterzahl
- XXII/96/9
Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2025-0.085.694
KV 109/2025. Am 28. November 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe Zahntechniker, und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 10. Juli 2019, KV 440/2019) für das Zahntechnikgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe im Berufszweig Zahntechniker; 3) a. für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge; b. für gelernte Zahntechniker, auch wenn sie dem Angestelltengesetz unterliegen; c. für Pflichtpraktikanten, die das Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvieren (§ 14 Abs. 2); d. für Ferialarbeitnehmer (§ 14 Abs. 5), mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung und das Gehaltsschema für Arbeiter und Angestellte und wurde unter Registerzahl KV 109/2025, Katasterzahl XXII/96/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025
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