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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 109/2025

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Kollektivvertrag: KV 109/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Januar 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 109/2025
Katasterzahl
XXII/96/9

Veröffentlicht auf EVI am 07.02.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.085.694

KV 109/2025. Am 28. November 2024 haben die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe Zahntechniker, und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 10. Juli 2019, KV 440/2019) für das Zahntechnikgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Gesundheitsberufe im Berufszweig Zahntechniker; 3) a. für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge; b. für gelernte Zahntechniker, auch wenn sie dem Angestelltengesetz unterliegen; c. für Pflichtpraktikanten, die das Pflichtpraktikum im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvieren (§ 14 Abs. 2); d. für Ferialarbeitnehmer (§ 14 Abs. 5), mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung und das Gehaltsschema für Arbeiter und Angestellte und wurde unter Registerzahl KV 109/2025, Katasterzahl XXII/96/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Februar 2025 

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft