FMA – Finanzmarktaufsicht | Warnung der FMA Die FMA warnt vor Angeboten von SageMaster TechHost WorldWide INC. 03.11.2025
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 03.11.2025
- Geändert am 12.11.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Die FMA warnt vor Angeboten von
„SageMaster TechHost WorldWide INC.“
Web: https://sagemaster.io/
E-Mail: support@sagemaster.io
mit angeblichem Sitz in: The Valley, Anguilla, British West Indies
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018.
Ergänzung vom 12.11.2025
Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 03.11.2025 betreffend SageMaster, TechHost WorldWide INC.
In Hinsicht auf die Veröffentlichung vom 03.11.2025 gem. § 92 Abs. 11 WAG 2018 betreffend SageMaster, TechHost WorldWide INC. auf der Webseite der FMA und der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) hat SageMaster gem. § 92 Abs. 11 WAG 2018 am 12.11.2025 einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 03.11.2025 gestellt.
Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen. Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 03.11.2025 überprüft.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.
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