FMA – Finanzmarktaufsicht | Information der FMA Sanktionen im Fokus: ESMA legt konsolidierten Bericht 2024 vor 23.10.2025
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 23.10.2025
- Geändert am 24.10.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Information
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren zweiten konsolidierten Bericht über Sanktionen und Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. Im Jahr 2024 wurden über 970 administrative Sanktionen und Maßnahmen in den von der ESMA beaufsichtigten Finanzsektoren verhängt – ein stabiles Niveau im Vergleich zu 2023.
Das Gesamtvolumen der Geldstrafen stieg auf über € 100 Millionen, wobei die höchsten Beträge erneut im Zusammenhang mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der Finanzinstrumente-Richtlinie (MiFID II) verhängt wurden. Rund 60% der Sanktionen waren Geldstrafen, etwa 10% erfolgten über Settlements, die insgesamt über € 20 Millionen ausmachten.
Der Bericht zeigt weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Anwendung von Sanktionsbefugnissen – etwa bei der Höhe und Art der Sanktionen sowie beim Einsatz von Vergleichen. Österreich befindet sich hier in einem guten Mittelfeld. Besonders hervorstechend ist im europäischen Vergleich die erfolgreiche Anwendung der beschleunigten Verfahrensbeendigung. Eine vergleichsweise starke Tätigkeit der FMA zeigt sich im Hinblick auf Verstöße betreffend MAR, MIFID II und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS).
Mit dieser Veröffentlichung unterstützt die ESMA ihr Ziel, eine stärkere Aufsichtskonvergenz und Transparenz im europäischen Finanzmarkt zu fördern und sicherzustellen, dass vergleichbare Verstöße EU-weit zu vergleichbaren Durchsetzungsmaßnahmen führen.
Den Bericht sowie die zugehörige Pressemitteilung der ESMA finden sie auf der ESMA-Webseite.
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