FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Erste Asset Management GmbH wegen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen 09.10.2025
- Veröffentlicht auf EVI am 09.10.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 09.10.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Erste Asset Management GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 105.000 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind mehrere Verstöße gegen die Veranlagungsbestimmungen im Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011). Konkret hat die Erste Asset Management GmbH die Grenze für Kreditaufnahmen auf Rechnung des Fondsvermögens und die Quote zur Aufnahme von Anteilen an ein und demselben Fonds in das Fondsvermögen überschritten. Diese Grenzen dienen dem Schutz des Fondsvermögens. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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