FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft wegen Verletzung von Anforderungen an eindeutige und nicht irreführende Informationen im Rahmen ihres Marktauftritts 09.10.2025
- Veröffentlicht auf EVI am 09.10.2025
- Geändert am 03.11.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die BAWAG P.S.K. eine Geldstrafe von 198.100 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Konkret hat die BAWAG P.S.K. hinsichtlich des Internetauftritts betreffend die an Kunden gerichteten Informationen und Marketingmitteilungen iZm Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten unterlassen, auf Risiken im Zusammenhang mit dargestellten Produkten deutlich hinzuweisen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 28.10.2025
Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
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