FMA – Finanzmarktaufsicht | Warnung der FMA Die FMA warnt vor Angeboten der ProDivia Group 08.10.2025
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 08.10.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 08.10.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
BEKANNTMACHUNG
Die FMA warnt vor Angeboten der
ProDivia Group
Web: www.prodiviagroup.com
E-Mail: support@prodiviagroup.com
mit angeblichem Sitz in: London
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.
Verantwortlich für den Inhalt: : FMA – Finanzmarktaufsicht