FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Coinfinity GmbH wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 06.10.2025
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- Veröffentlicht auf EVI am 06.10.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 06.10.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Coinfinity GmbH eine Geldstrafe von 105.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese betrafen konkret die Risikoanalyse auf Unternehmensebene, Schulungen der Beschäftigten sowie Strategien und Verfahren der Coinfinity GmbH betreffend die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei Durchführung gelegentlicher Transaktionen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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