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FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Coinfinity GmbH wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 06.10.2025

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Sanktion der FMA: Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Coinfinity GmbH wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Coinfinity GmbH eine Geldstrafe von 105.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese betrafen konkret die Risikoanalyse auf Unternehmensebene, Schulungen der Beschäftigten sowie Strategien und Verfahren der Coinfinity GmbH betreffend die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei Durchführung gelegentlicher Transaktionen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Verantwortlich für den Inhalt: : FMA – Finanzmarktaufsicht

Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Coinfinity GmbH wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 06.10.2025