FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Kurant GmbH wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 06.10.2025
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- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 06.10.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 06.10.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Kurant GmbH eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe ist ein Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Konkret waren Strategien und Verfahren der Kurant GmbH zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtung zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung von Kunden nicht schriftlich festgelegt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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