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FMA – Finanzmarktaufsicht | Warnung der FMA Die FMA warnt vor Angeboten von FundGoxPro 01.09.2025

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Warnung der FMA: Die FMA warnt vor Angeboten von FundGoxPro

FMA – Finanzmarktaufsicht

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Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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