FMA – Finanzmarktaufsicht | Warnung der FMA Die FMA warnt vor Angeboten von Arcano Vermögens-Austauschgruppe 08.08.2025
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 08.08.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 08.08.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
BEKANNTMACHUNG
Die FMA warnt vor Angeboten der
Arcano Vermögens-Austauschgruppe
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall Bankwesengesetz (BWG)) ebenso wenig gestattet, wie die Anlageberatung gemäß § 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) oder die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs 2 Z 6 WAG 2018.
Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem beaufsichtigen Anbieter wird hingewiesen.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 BWG und § 92 Abs 11 WAG 2018.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.
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