FMA – Finanzmarktaufsicht | Information der FMA Vertriebsuntersagung für Eurazeo Digital IV – Compartment I und Eurazeo Growth Fund IV – Compartment I 23.07.2025
- Veröffentlicht auf evi.gv.at am 23.07.2025
- Geändert am 28.07.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Information
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Eurazeo Digital IV – Compartment I“ und „Eurazeo Growth Fund IV – Compartment I”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „EURAZEO GLOBAL INVESTOR“ verwaltet werden, wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren 2025 in Österreich per 22.07.2025 untersagt. Für die Prüfung der übermittelten geänderten fondsrelevanten Informationen und Unterlagen ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, spätestens bis zum 15. Jänner, für jeden zum Stichtag zugelassenen AIF eine jährliche Gebühr zu entrichten. Die FMA hat den weiteren Vertrieb von Anteilen an EU-AIF in Österreich zu untersagen, wenn die Gebühr nicht fristgerecht entrichtet wird.
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