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FMA – Finanzmarktaufsicht | Sanktion der FMA Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoßes gegen Insidervorschriften 11.07.2025

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Sanktion der FMA: Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoßes gegen Insidervorschriften

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichts­behördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Konkret hat der Privatanleger entgegen Artikel 14 litera a (lit.a) der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) über eine Insiderinformation zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, 1000 Stück Aktien zu einem durchschnittlichen Kaufkurs von 11,3199 Euro zu erwerben. Der dadurch unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von 3.780,10 Euro wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt.

Die Vorschrift des Artikel 14 lit.a MAR dient der Förderung von Marktintegrität und der Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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