FMA – Finanzmarktaufsicht | FMA Konzessionsänderung Konzessionserweiterung Centris Capital AG 11.07.2025
- Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2025
- Veröffentlich bei der Finanzmarktaufsicht am 11.07.2025
FMA – Finanzmarktaufsicht
Dem Antrag der Wertpapierfirma Centris Capital AG (FN 315128z) auf Erweiterung der bestehenden Konzession wurde mit Bescheid der FMA stattgegeben und am 17.06.2025 rechtswirksam zugestellt.
Die Konzession des Unternehmens umfasst somit die Berechtigung zur gewerblichen Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen:
- Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018 ;
- Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018 ;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018 ;
jeweils in Bezug auf die Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis d und h WAG 2018 sowie die
- Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 Z 9 WAG 2018 in Bezug auf übertragbare Wertpapiere gemäß § 1 Z 7 lit. a WAG 2018 .
Die Konzession umfasst weiters die Zulässigkeit der Dienstleistungserbringung gemäß § 1 Z 45 WAG 2018 über Wertpapiervermittler. Die Konzession umfasst nicht die Berechtigung zum Halten von Kundengeldern und Finanzinstrumenten von Kunden.
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